Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat unter schwierigen Rahmenbedingungen ein ordentliches Ergebnis vorgelegt. Daher besteht kein Grund, die Entlastung zu versagen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweichlich des Berichts seinen Pflichten zur Kontrolle, Überwachung und Beratung des Vorstands im vergangenen Geschäftsjahr stets nachgekommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich eine weitgehende Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewährleisten zu können. Im vorliegenden Fall lagen alleine die sonstigen Leistungen bei knapp über 25% des Abschlussprüfungshonorars, weswegen dem Vorschlag keine Zustimmung erteilt werden kann.

 

 

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: An der fachlichen Eignung der vorgeschlagenen Kandidatin bestehen keine Zweifel. Indes besitzt Frau Aplenz bereits fünf Mandate, weshalb der Grenzwert der SdK von drei Mandaten für operativ tätige Personen überschritten ist und dem Vorschlag keine Zustimmung erteilt werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den oben genanntem Abstimmungsverhahlten abgewichen werden.  



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