TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und geht davon aus, dass die AG weiterhin auf ihrer Zielgeraden fortfährt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat bei seinen Aufgaben der Neuausrichtung der Gesellschaft weiterhin Rechnung getragen und ist daher zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Im Geschäftsbericht sind keine Angaben zur Struktur des Prüfungshonorars sowie zu der Höhe zu finden. Diese werden aber mit einem zweiten Bericht veröffentlicht, daher stimmen wir zu. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Transparenz des Vorstandsvergütungssystems wurde verbessert und ist für die Aktionäre nachvollziehbarer. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu sieben Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und sieben Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken bei den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, insbesondere da es sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaften handelt und dadurch der Verwaltungsaufwand z. B. hinsichtlich der steuerlichen Handhabung vereinfacht wird. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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