Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und geht davon aus, dass die AG weiterhin auf ihrer Zielgeraden fortfährt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat bei seinen Aufgaben der Neuausrichtung der Gesellschaft weiterhin Rechnung getragen und ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Geschäftsbericht sind keine Angaben zur Struktur des Prüfungshonorars sowie zu der Höhe zu finden. Diese werden aber mit einem zweiten Bericht veröffentlicht, daher stimmen wir zu.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Transparenz des Vorstandsvergütungssystems wurde verbessert und ist für die Aktionäre nachvollziehbarer.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu sieben Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und sieben Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken bei den  Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, insbesondere da es sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaften handelt und dadurch der Verwaltungsaufwand z. B. hinsichtlich der steuerlichen Handhabung vereinfacht wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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