Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 18 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 8,6 %. Wirecard ist ein stark wachsendes Unternehmen, welches seit Jahren positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. Die Ausschüttungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar erhöht, erscheint aus Sicht der SdK aber immer noch deutlich zu gering. Zwar kann nicht erwartet werden, dass die Gesellschaft, wie von reifen Unternehmen gefordert, mindestens 40 % des Konzernjahresüberschusses ausschüttet. Dennoch sollte die Dividende von Jahr zu Jahr stärker angehoben werden als das Wachstum des EpS (earnings per share – Gewinn je Aktie), um auf längere Sicht die Ausschüttungsquote auf ein deutlich höheres Niveau zu heben. Das Wachstum des EpS beträgt ohne Berücksichtigung des Sondereffekts aus der Veräußerung der Anteile an der Visa Europe Ltd. 46,9 %, das Dividendenwachstum jedoch nur 12,5 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt erscheint die Geschäftsentwicklung positiv. Das Ergebnis nach Steuern konnte ohne Berücksichtigung der Veräußerung der Anteile an der Visa Europe Ltd. im Vorjahr um 46,9 % gesteigert werden. Es sind keine Gründe ersichtlich, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes in insgesamt zwölf Sitzungen überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben im abgelaufenen Geschäftsjahr an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young wird seit Jahren zum Abschlussprüfer bestellt. Wie auch in den Vorjahren hat Ernst & Young auch im Geschäftsjahr 2017 neben der Abschlussprüfung auch weitere Aufträge außerhalb dieser Abschlussprüfung erhalten. Für die sonstigen Aufträge wurden Honorare in Höhe von 482 T Euro bezahlt. Aus Sicht der SdK gefährdet dies die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Daher kann einer Wahl von Ernst & Young für das Geschäftsjahr 2018 nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Frau Dr. Lauterbach scheint über die notwendige Sachkunde zu verfügen. Sie ist bereits Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglied in fünf anderen Gesellschaften, wobei sie bei der censhare AG Aufsichtsratsvorsitzende ist. Zur Erfüllung der Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds sollten diese nicht mehr als insgesamt fünf Mandate innehaben, wobei der Vorsitz aufgrund der höheren zeitlichen Inanspruchnahme doppelt gezählt wird. Demnach erscheint zweifelhaft, ob Frau Dr. Lauterbach die ihr obliegenden Pflichten zeitlich erfüllen kann, sodass ihrer Wahl nicht zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft Wirecard Technologies GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwischen der Wirecard AG und der Wirecard Technologies GmbH wurde bereits 2005 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertag geschlossen, der seither nicht geändert wurde. Dem Abschluss eines neuen Gewinnabführungsvertrages kann zugestimmt werden, da die Wirecard AG 100 % der Anteile der Wirecard Technologies GmbH besitzt und der Vertragsabschluss sicherstellt, dass auch nach Ablauf des 31.12.2018 eine ertragsteuerliche Organschaft besteht.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Unternehmensgegenstand (§ 2 der Satzung) ist seit Jahren unverändert und wird durch die angestrebte Satzungsänderung sinnvollerweise aktualisiert, sodass dieser zuzustimmen ist.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder durch entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erweiterung des Aufsichtsrats von fünf auf sechs Personen trägt dem anhaltenden Unternehmenswachstum Rechnung und eröffnet die Möglichkeit, zusätzliche Expertise für die Arbeit des Aufsichtsrats zu gewinnen.

 

 

TOP 10
Wahl eines weiteren Mitglieds zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Susana Quintana-Plaza scheint über die notwendige Sachkunde zu verfügen. Sie ist bereits nur bei einer weiteren Gesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats, sodass keine Ansatzpunkte bestehen, die gegen ihre Wahl sprechen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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