Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht

 


Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividendenzahlung von 0,88 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 2,08 € einer Ausschüttungsquote von rund 42%. Damit liegt der Dividendenvorschlag im Zielkorridor der SdK von 40 – 60% des Jahresüberschusses. Die Dividendenkontinuität wurde gewahrt, indem die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 0,03 € (+3,5%) gesteigert wurde. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017


 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum gute Arbeit geleistet. Alle wesentlichen Kennzahlen konnten trotz gestiegenen Rohstoffpreisen und negativen Währungseffekten stabil gehalten oder verbessert werden. Die Symrise AG befindet sich auf einem guten stabilen Wachstumspfad. Das Unternehmen ist für die Zukunft gut aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
 

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsbericht hat der Aufsichtsrat den Vorstand im vergangenen Geschäftsjahr gut beraten und kontrolliert. Das Unternehmen ist strategisch sinnvollausgerichtet. Es bestehen daher aus Sicht der SdK keine offensichtlichen Anhaltspunkte für eine Nichtentlastung des Aufsichtsrates.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie für den Fall einer prüferischen Durchsicht des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018


Zustimmung

 

Begründung: Aus fachlichen Gründen spricht nichts gegen die Wahl von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der Symrise AG. Außerdem prüft E&Y erst seit vergangenem Jahr. Und auch die Beratungsleistungen (Steuerberatung: 53T€; sonstige Leistungen: 57T €) liegen neben den reinen Abschlussprüfungsleistungen (718 T €)noch im von der SdK tolerierten Rahmen. Dennoch wäre eine strikte Trennung von Beratung und Prüfung wünschenswert.

 

 

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint Herr Bernd Hirsch fachlich geeignet zu sein, um den Aufsichtsrat der Symrise AG qualitativ zu verstärken. Allerdings wird auf der Hauptversammlung nachgefragt, warum eine so starke Präsenz von Bertelsmann im Aufsichtsrat vertreten sein soll, da Herr Hirsch Finanzvorstand und Herr Dr. Rabe Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann SE, Gütersloh, ist.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 14 Abs. 1, 2 und 8 der Satzung



Zustimmung

 

Begründung: Die Grundvergütung des Aufsichtsrates soll von 60.000€ auf 70.000€ steigen. Diese Erhöhung ist aufgrund des Wachstums der Symrise AG und den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen absolut akzeptabel. Zudem soll die zusätzliche Vergütung des Stellvertreters sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 35.000 € erhalten. Vorher waren es 30.000 €. Auch dies ist absolut akzeptabel.

 

Dagegen soll aus Sicht der SdK erfreulicherweise das Sitzungsgeld entfallen. Denn die Teilnahme an Sitzungen sollte selbstverständlich sein und sollte nicht noch monetär versilbert werden müssen.   

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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