Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,00 Euro je Stammaktie bzw. in Höhe von 4,02 Euro je Vorzugsaktie entspricht einer  Ausschüttungsquote von jeweils rund 98 % des der jeweiligen Aktiengattung zurechenbaren Konzernjahresüberschusses. Damit wird die Forderung der SdK zwischen 40 - 60 % des Konzernjahresüberschusses erfüllt und nahezu der gesamte Konzernjahresüberschuss an die Aktionäre ausgeschüttet. Aus Sicht der SdK ist die Ausschüttung erfreulich und kann aufgrund der außerordentlich positiven Entwicklung der Gesellschaft und der soliden bilanziellen Situation auch mitgetragen werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat auch 2017 wieder ein Rekordjahr erzielt und ist in der Branche den Wettbewerbern bezüglich der wirtschaftlichen Kennzahlen und der bilanziellen Situation deutlich überlegen. Es gibt keinerlei Ansatzpunkte, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen würden. Nur wenige Punkte, wie der Verkauf des Anteils am Carsharinganbieter DriveNow und dessen strategischen Implikationen müssen hinterfragt werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung  durch den Vorstand überwacht. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Deloitte GmbH prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft. Aus Sicht der SdK sollte mindestens alle zehn Jahre die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt werden, um die Unabhängigkeit des Prüfers und des prüfenden Unternehmens sicherzustellen. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Sixt SE und der SXT Projects and Services GmbH

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bietet auf Konzernebene nachvollziehbare steuerliche Vorteile. Nennenswerte Risiken entstehen für die Sixt SE aus dem Gewinnabführungsvertrag nicht. Daher kann diesem zugestimmt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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