TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Dividende ist zwar erhöht. Die Ausschüttungsquote steigt aber nur minimal auf 35%, während gleichzeitig etwa 600 Mio. € im Cash pool der Hauptgesellschafterin, der Zeiss-Stiftung, herumliegen und mit inzwischen weniger als 0,05% verzinst werden. Da schon im letzten Jahr der Gewinnverwendungsvorschlag von der SdK abgelehnt wurde, müsste es dieses Jahr erst recht so sein. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat wieder ein hervorragendes Ergebnis abgeliefert. Das Unternehmen ist bestens aufgestellt. Zu kritisieren ist fast ausschließlich das unter TOP 2 kritisierte Horten von Geld. Akquisitionen wurden nur in relativ geringem Umfang getätigt. Ob diese erfolgreich verlaufen, bleibt abzuwarten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat das Unternehmen angemessen begleitet und darüber berichtet. Die Kritikpunkte entsprechen denjenigen beim Vorstand. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: E & Y prüft erst seit wenigen Jahren. Die Unabhängigkeit ist gewährleistet. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Die Kandidatin erscheint fachlich und persönlich geeignet. TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Zwar hält sich der Antrag im Rahmen desjenigen, was von der SdK nach den Abstimmungsrichtlinien akzeptiert wird. Doch hat die Gesellschaft erst 2017 das Kapital erhöht und damit eigentlich nur die Cashbestände vermehrt. Es sind noch bedingte Kapitalia in Höhe von 40% des Grundkapitals vorhanden. Bei den derzeitigen Börsenkursen könnte die Gesellschaft damit fast 2 Mrd. € einsammeln. Es ist nicht ansatzweise ersichtlich, wozu weiteres bedingtes Kapital jetzt schon nötig sein sollte, zumal der Unternehmensleitung schon in den letzten Jahren eigentlich nichts Vernünftiges an Akquisen o.ä. eingefallen ist und das Unternehmen auch wunderbar organisch aus sich selbst herauswächst. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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