TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte um ca. 90 Millionen gesteigert werden. Das Konzernergebnis mit – 2,8 Millionen (Vorjahr -42,6 Millionen) konnte erheblich verbessert werden. Die Gesellschaft konnte sich nach zwei Verlustjahren stabilisieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf ordentlichen Sitzungen, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend waren, den Vorstand beraten und überwacht und ist damit seinen gesetzlichen Aufgaben soweit ersichtlich nachgekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat neu ausgewählt worden. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat bringt soweit ersichtlich die entsprechenden Sach- und Fachkenntnisse mit. Als Vertreter der wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Schanghai Electric Group ist bei einen über 50 % Umsatz der Gesellschaft in China eine entsprechende Marktkenntnis und eine entsprechendes Netzwerk, das der Aufsichtsratskandidat mitbringt, sinnvoll. Dass die notwendigen zeitlichen Ressourcen für die Wahrnehmung der Aufsichtsrat Tätigkeit gegeben sind, wird vorausgesetzt. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Die feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird moderat erhört. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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