TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017. Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 20 Cent liegt bei einem Ergebnis je Aktie von 62 Cent erneut unterhalb des von der SdK für adäquat eingestuften Rahmens von 40 bis 60 Prozent des Jahresgewinns. Gründe, die dies hinreichend erklären, sind nicht erkennbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. Zustimmung Begründung: Der Textilbereich zeigt sich stabilisiert, die Immobiliensparte entwickelt sich weiter vielversprechend. Der Vorstand kann auf ein gutes Geschäftsjahr zurückblicken. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt. Gründe, die für eine Nichtentlastung sprechen würden, sind nicht erkennbar. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat. Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Dr. Liebs, R. Settelmeier und Dr. Wollburg bestehen keine Bedenken. Der direkte Wechsel des Vorstands B. Schad wird aufgrund dessen Immobilienexpertise ebenfalls unterstützt. Dies widerspricht zwar der SdK-Auffassung, dass ein Wechsel früherer Vorstände in den Aufsichtsrat grundsätzlich erst nach Verjährung potentieller Ansprüche der Gesellschaft (gem. AktG 10 Jahre) erfolgen soll. Da B. Schad aber für die komplette Immobilienstrategie des Unternehmens steht, die konsequent weiter ausgebaut werden soll, wäre eine bloße Beraterfunktion nicht angemessen. Die personelle Zusammensetzung des Gremiums leistet ausreichend Gewähr für eine Wahrnehmung der Kontroll- und Beratungsaufgaben (zumal auch angekündigt wird, dass B. Schad nicht den Vorsitz übernehmen soll). TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2018. Zustimmung Begründung: Die SdK fordert, dass bei den Leistungen der WPG die Abschlussprüfung im zentralen Fokus steht. Grundsätzlich sollen Gebühren, die für andere Leistungen berechnet werden, sich auf maximal 25 Prozent der Prüfgebühren belaufen. Die Flick Glocke Schaumburg GmbH stellte für 2017 bei in der Höhe noch vertretbaren Prüfgebühren von 86 TEUR 20 TEUR für Steuerberatungsleistungen und 19 TEUR für "Sonstige Leistungen" in Rechnung. Eine Zustimmung zur erneuten Beauftragung wird davon abhängig, welcher Art diese "Sonstigen Leistungen" waren, und ob Dierig der SdK Forderung nach einer maximal 10-jährigen Zusammenarbeit mit derselben WPG nachkommt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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