Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie in den Vorjahren soll wieder eine Dividende von € 3,00 pro Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Die Ausschüttungsquote beträgt 81,8% des AG-Gewinns bzw. 37,1% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftspolitik des Vorstands ist erfolgreich. Vor allem dank eins deutlich gewachsenen Kapitalanlageergebnisses konnte der Konzernüberschuss von € 59,3 Mio. auf € 99,5 Mio. gesteigert werden. Auch die Beitragseinnahmen wuchsen deutlich stärker als der Marktdurchschnitt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung/Ablehnung

 

Begründung: Von den 6 vorgeschlagenen Kandidaten stehen 5 Bewerber neu zur Wahl. Die Zusammensetzung der Kandidaten spiegelt gut die Eigentümerstruktur der Gesellschaft wider. Die 3 größten Aktionäre werden mit jeweils einem Vertreter repräsentiert. Bei allen Kandidaten scheinen die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner erfüllt zu sein.

 

Mit Dr.Wolf-Rüdiger Knocke steht jedoch der bis 31.12.2017 aktive stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Nürnberger Beteiligungs-AG zur Wahl, der damit fast übergangslos aus dem Vorstand in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden wechseln soll. Die SdK fordert jedoch, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied erst nach Ablauf einer sog. „Cooling Off“-Periode in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Deshalb lehnt die SdK die Wahl von Dr. Knocke zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Es sind aktuell keine Gründe bekannt, die zu einer abweichenden Beurteilung führen könnte.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Nominierungs- und im Vermittlungsausschuss

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene AR-Vergütung ist angemessen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft hinsichtlich des Adressaten für die Niederlegungserklärung eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Modernisierung der bisherigen Regelung in der Satzung steht nichts entgegen.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine erstmalige Wahl der Pricewaterhouse Coopers GmbH sprechen würden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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