Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,65 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 73%.

 

Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%.

 

Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. 

 

Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite.

 

Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die BTU Treuhand GmbH war bereits letztes Jahr Abschlussprüfer und ist durch ihre Erfahrung bei der Betreuung von börsennotierten Unternehmen geeignet, das Mandat auch in 2018 zu übernehmen.

 

 

TOP 6
Änderung der Satzung in § 10 Abs. 3

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufnahme der im Corporate Governance Kodex geforderten Altersgrenze von 70 Jahren für Aufsichtsratsmitglieder in die Satzung ist zuzustimmen.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung: Herr Dr. Steffen Stremme:

Begründung: Der Kandidat verfügt über genügend Erfahrung, um das Mandat auszufüllen. Nachdem Herr Stremme nicht operativ tätig ist, kann er auch zeitlich als Vorsitzender den Aufsichtsrat leiten.

 

Ablehnung: Frau Clarissa Käfer:

Begründung: Die Kandidatin verfügt über genügend Erfahrung. Allerdings ist Frau Käfer selbstständige Steuerberaterin und Rechtsanwältin und bereits in mehr als drei Aufsichtsräten vertreten. Daher kann hier keine Zustimmung gegeben werden, auf Grund der zu geringen zeitlichen Verfügbarkeit. Die SdK Richtlinie fordert, dass operativ tätige Personen nicht mehr als drei Mandate innehaben. Bei der Anzahl der Mandate werden sowohl sog. Kontrollmandate, als auch die Zugehörigkeit zu vergleichenden ausländischen Kontroll- und/oder Aufsichtsgremien miteingerechnet.

 

Zustimmung: Frau Sandra Pabst:

Begründung: Die Kandidatin verfügt über genügend Erfahrung und Zeit, um das Mandat auszufüllen.

 

Zustimmung: Herr Bruno Sälzer:

Begründung: Der Kandidat verfügt über genügend Erfahrung, um im Aufsichtsrat tätig zu sein. Nachdem Herr Sälzer seit März 2018 nicht mehr operativ tätig ist, kann er aus SdK Sicht auch zeitlich das Mandat ausfüllen.

 

Ablehnung: Herr Dr. Moritz von Hutten

Begründung: Der Kandidat verfügt über genügend Erfahrung. Allerdings ist Herr Dr. von Hutten auch operativ tätig und hat ohne die Aufsichtsratsfunktion bei der Ludwig Beck AG bereits drei Mandate bei anderen Gesellschaften inne. Daher kann hier keine Zustimmung gegeben werden, auf Grund der zu geringen zeitlichen Verfügbarkeit.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 



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