Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Epigenomics AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Vorstandes zustimmen. Der Vorstand macht nach Sichtung der Unterlagen seine Arbeit im Wesentlichen ordentlich. Im Auge zu behalten sind allerdings die vergleichsweise häufigen Kapitalerhöhungen der Gesellschaft.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Aufsichtsrats zustimmen. Auch der Aufsichtsrat macht nach Sichtung der Unterlagen seine Arbeit im Wesentlichen ordentlich. Im Auge zu behalten sind allerdings die vergleichsweise häufigen Kapitalerhöhungen der Gesellschaft.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird allen Wahlvorschlägen zustimmen. Einwände gegen die neu zu wählenden (und auch schon amtierenden) AR-Mitglieder hat die SdK nicht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/I in § 5 Abs. 7 der Satzung sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 7 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Kapitalvorratsbeschluss zustimmen. Die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I nach TOP 6 bewegt sich innerhalb des Rahmens der Richtlinien der SdK, so insbesondere Höhe von max. 10% des aktuell bestehenden Grundkapitals.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017/II in § 5 Abs. 8 der Satzung sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 8 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird das genehmigte Kapitalia 2018/II ablehnen müssen. Die Gesellschaft benötigt zwar weiteres Kapital, allerdings kann die Ausgestaltung dieses Kapitalvorratsbeschlusses nicht die Zustimmung der SdK finden: Eine Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 40% mit Ausschluss des Bezugsrechts sowie auch die Möglichkeit gegen Sacheinlage kann von der SdK nicht unterstützt werden. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der durch die Hauptversammlung am 30. Mai 2017 unter Punkt 6 Buchstabe c) der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung der Bedingten Kapitalia IX und X sowie von § 5 Abs. 5 und 6 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Analog zu TOP 7 muss die SdK auch diesen Kapitalvorratsbeschluss aufgrund seiner Ausgestaltung ablehnen. Die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente nach TOP 8 bewegt sich nicht mehr innerhalb des Rahmens der Richtlinien der SdK, insbesondere da mit einem zu ermächtigenden Volumen von bis zu € 100.000.000,-- der etwaig entstehende Verschuldungsgrad eine nicht hinnehmbare Größenordnung erreicht, zumal weitgehende Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts zu Lasten von Altaktionären bestehen.

 

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Wahl des Abschlussprüfers zustimmen. Etwaige Gründe zur Ablehnung sind der SdK nicht ersichtlich.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.