TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Das Unternehmen steht finanziell sehr gut dar, aber die Ausschüttungsquote spiegelt das nicht im notwendigen Rahmen wieder. In Bezug auf das bereinigte Ergebnis 2016 wurden noch 45 % ausgeschüttet. In diesem Jahr sollen es trotz der Dividendenerhöhung nur 33 % sein. Der von der SdK vorgegebene Zielkorridor sieht eine Ausschüttungsquote von 40 % - 60 % vor. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand des Unternehmens hat den Umsatz im vergangenen Jahr weiter steigern können und das Unternehmen steht hervorragend dar. Auf dieser Grundlage spricht nichts gegen eine Entlastung des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich turnusmäßig zusammengesetzt und alle Mitglieder waren bei den Sitzungen anwesend. Über den Inhalt der Sitzungen gibt der Aufsichtsratsbericht Auskunft. Gegen die Entlastung des Aufsichtsrats spricht nichts. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ernst & Young ist seit 2013 als Abschlussprüfer für das Unternehmen tätig. Die sonstigen Leistungen übersteigen nicht die von der SdK vorgesehene Schwelle. Von den Gesamtbezügen machen die sonstigen Leistungen gerade einmal 12,5 % aus. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Herr Bill Krouch verfügt über weitreichende Erfahrung im Immobilienbereich. Die SdK unterstützt seine Aufsichtsratskandidatur. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|