TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Steeb AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die gesteigerte Dividende auf 1,20 ist vollkommen solide. Die Ausschüttungsquote befindet sich in einem fairen Korridor. Sie beträgt 46%. 2011/2012 war man bei 15 Cent Dividende. Diese Steigerung ist bemerkenswert und lässt auf eine gesunde Dividendenpolitik schließen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand ist seinen Aufgaben erfolgreich nachgekommen. Das Wachstum ist beachtlich. Der Erfolg des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr zeigt, dass der Vorstand seine Aufgaben aktiv wahrgenommen hat. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Überwachungspflichten soweit ersichtlich in ausreichendem Maße nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 Ablehnung Begründung: Die KPMG prüft die All for one Steeb schon seit mehr als zehn Jahren. Eine zu lange Zusammenarbeit führt auf Seiten des Prüfers im Zweifel zu einer verringerten Unabhängigkeit aufgrund mangelnder Distanz und zu stärkeren Einflussmöglichkeiten des Unternehmens auf den Prüfer. Die Beratungshonorare überschreiten 25 % der Prüfungskosten. Dies ist ebenfalls negativ zu bewerten, denn es ist ein weiteres Indiz für eingeschränkte Unabhängigkeit des Prüfers. TOP 6 Wahl des Aufsichtsrates Zustimmung/Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat scheinen die notwendige Sachkompetenz mitzubringen. Allerdings erscheint fraglich, ob der Aufsichtsratskandidat, Herr Blazicek, aufgrund seiner vielfachen Mandate den zeitlichen Hintergrund für die Aufsichtsratstätigkeit mitbringt. Deshalb bezüglich dieses Kandidaten Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und die Aufhebung von § 11 Absatz 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung erscheint im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen angemessen trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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