Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.01.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016/2017, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


Ablehnung


Begründung: Es soll quasi nur die gesetzlich notwendige Mindestausschüttung gezahlt werden. Dies sei bereits bei der Unternehmensbewertung (anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach der Mehrheitsübernahme durch Accenture) berücksichtigt worden. Diese Begründung ist ohne detaillierte Erläuterung nicht nachvollziehbar. Auch besteht die Befürchtung, dass selbst bei Richtigkeit dieser Behauptung einzelne Aktionäre benachteiligt sein könnten, da die Regelungen aus dem BUG (vor allem: jährliche Ausgleichszahlung von 0,23 € = "Mindestdividende") für das aktuelle Geschäftsjahr noch nicht greifen. Daher ist der Beschlussvorschlag nach aktuellem Informationsstand als zu niedrig abzulehnen. Erforderlich und angemessen wäre eine Ausschüttung in etwa auf Vorjahreshöhe (ca. -,20 €).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung


Begründung: Der Vorstand konnte die guten Zahlen des Vorjahres noch einmal steigern und das Geschäftsjahr mit Rekordzahlen beenden. Dies ist umso beachtlicher angesichts der "Ablenkungen" (Zitat Aufsichtsrat) aus dem Zusammenschluss mit Accenture. Dass das Ergebnis nicht ganz mit dem Umsatzwachstum mithielt, ist lediglich (unvermeidlichen) Einmalkosten aus diesem Zusammenschluss geschuldet. Der Zusammenschluss als solcher ist überdies strategisch sinnvoll und bietet dem Unternehmen neue Zukunftschancen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: 6 Sitzungen, 4 Telefonkonferenzen und vor allem der sehr gute Bericht lassen erkennen, dass der AR seine Kontroll- und Beratungsfunktion gut wahrgenommen hat. In Bezug auf den Abschlussprüfer wird allerdings kurzfristige Aktion des (neuen) Aufsichtsrates erwartet, vgl. u. TOP 5.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Ablehnung


Begründung: Wie in der Vorjahren erzielt der AP mit Steuerberatung ähnlich hohe Erlöse wie mit der Abschlussprüfung selbst (61 T € vs. 89 T €). Damit kann nicht mehr von einem "unabhängigen" Prüfer gesprochen werden. Dieses andauernde Ärgernis stellt aus Sicht der SdK einen eklatanten Verstoß gegen die entsprechenden Guidelines dar. In der HV wird darauf hingewiesen, dass schon allein deshalb auf der nächsten HV keine Entlastung des Aufsichtsrates mehr erfolgen wird, falls dieser Zustand nicht beendet wird.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wahl der bisher gerichtlich bestellten Herren Riemensperger und Schwartmann kann vermutlich zugestimmt werden. Ihre fachliche Qualifikation steht außer Frage. Zu beachten wird künftig ihre Unabhängigkeit sein, da beide dem neuen Mehrheitsaktionär Accenture angehören, der den 3-köpfigen AR damit beherrscht. Aufgrund der bisherigen Eindrücke wird den Kandidaten aber insoweit Vertrauensvorschuss gegeben. Bei Herrn Riemensperger ist in der HV zu klären, inwieweit seine weiteren 4 Ämter als "vergleichbar" anzusehen sind. Sollte dies - entgegen dem ersten Eindruck - der Fall sein, würde dies zur Ablehnung des Wahlvorschlags führen. 

 

 

TOP 7
Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung


Begründung: Der bisherige Vorratsbeschluss soll weitgehend unverändert fortgeschrieben werden. Mit Blick auf die maßvolle Anwendung ähnlicher Beschlüsse in der Vergangenheit kann dem Vorschlag (gerade noch) zugestimmt werden, obwohl er - wie üblich - ein breites Spektrum an Verfügungsmöglichekiten beinhaltet und die maximal zulässige Laufzeit ausschöpft. In der HV werden Fragen zu konkreten Rückkaufsabsichten gestellt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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