Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schaltbau Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die vertagte Entlastung eines Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung, Entlastung zu erteilen, wurde nicht begründet und nicht erklärt. Die SdK geht davon aus, dass im Rahmen der Hauptversammlung noch hierzu gesprochen wird. Soweit keine Gründe gegen eine Entlastung sprechen, wird die SdK dann bei der Hauptversammlung Entlastung erteilen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aktienkurs ging im vergangenen Geschäftsjahr nicht wirklich nach oben. Aber andere Zahlen überzeugen: der Auftragseingang steigt deutlich um 7,8 % auf EUR 594 Mio. und der Konzernumsatz wurde gesteigert. Dem Vorstand scheint eine Restrukturierung und Neuausrichtung gelungen zu sein und er geht von weiter anhaltend guten Geschäften der Gesellschaft in 2018 aus.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Geschäfte des Vorstands überwacht und diesen beraten. Es wurden vier ordentliche und acht außerordentliche Sitzungen abgehalten. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. 

 

 

TOP 4.A
Beschlussfassung über die Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus welchen Gründen die Abwahl erfolgen soll, wird nicht dargelegt. Alleine, dass eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats für erforderlich gehalten wird, überzeugt nicht. Soweit keine überzeugenden Gründe für die Abberufung genannt werden, wird die SdK dann bei der Hauptversammlung diesen TOP ablehnen.

 

 

TOP 4.B.
Beschlussfassung über die Nachwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Konsequenterweise ist mit der Begründung unter TOP 4.A auch TOP 4.B abzulehnen.

 

 

TOP 5
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der von der Gesellschaft vorgeschlagene Kandidat ist als qualifiziert anzusehen. Er übt bereits seit  September 2017 die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied aus und es ist kein gravierender Grund ersichtlich, weshalb die Zustimmung zu verweigern wäre.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umstellung auf Namensaktien erleichtert die Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären und ist deshalb zu begrüßen.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie ggf. zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Als schwerwiegend stuft die SdK die neben der Abschlussprüfung erbrachten Leistungen des Abschlussprüfers ein. Ungeachtet der gesetzlichen Regelung hält die SdK an der generellen Forderung nach Trennung von Prüfung und Beratung fest und orientiert sich an einer Obergrenze von Beratungshonoraren von 25% der Prüfkosten. Im vergangenen Geschäftsjahr fielen sehr hohe Bestätigungsleistungen an, fast 150% bezogen auf das Abschlusshonorar – dies war bedingt durch die durchgeführten Kapitalerhöhungen.

 

Jedoch lagen die Beratungs- und sonstigen Kosten unterhalb der kritischen Grenze von 25%von den Prüfkosten, so dass hier noch eine Zustimmung erteilt werden kann.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.   

 

 

 



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