Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,50 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 95%. Die SdK strebt im Allgemeinen eine Quote von 40% – 60% an. Angesichts der hervorragenden Kapitalausstattung des Unternehmens und des deutlich positiven Cash-Flows ist dieser Vorschlag zustimmungsfähig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung:Leider finden sich im Geschäftsbericht und auf den IR-Seiten im Internet wenig Informationen über die Tätigkeit des Verwaltungsrats, ein Grund für eine Nichtentlastung ist allerdings nicht zu erkennen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert einen Wechsel der Prüfgesellschaft mindestens alle 10 Jahre. Außerdem hat die RSM AWT AG im abgelaufenen Geschäftsjahr Steuerberatungsleistungen i.H.v. 30% der reinen Abschlussprüfungsgebühren erbracht. Dies sollte aus Sicht der SdK unter der Schwelle von 25% liegen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Mensch und Maschine Software SE hat in den vergangenen Jahren für die Kapitalanleger eine sehr gute Rendite erwirtschaftet. Dennoch lehnt die SdK diesen Kapitalvorratsbeschluss ab. Generell sieht die SdK Kapitalvorratsbeschlüsse mit mehr als 25% des genehmigten Grundkapitals kritisch und über 40% als absolut nicht zustimmungswürdig an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 und die entsprechende Änderung von § 6 Abs. 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch bei Wandelschuldverschreibungen sieht die SdK Kapitalvorratsbeschlüsse von über 25% kritisch und lehnt sie daher ab.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Zweck des Kaufs eigener Aktien, wie in der Einladung zur HV dargelegt scheint im Interesse aller Aktionäre zu stehen und ist daher zustimmungswürdig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.