Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Masterflex SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttungsquote liegt bei ca. 15% des Konzernergebnisses und beteiligt die Aktionäre daher nicht ausreichend an dem Konzernergebnis. Nachdem die Verwaltung im vergangenen Jahr nach mehreren Jahren erstmalig – und begrüßenswerter Weise – eine Dividende vorgeschlagen hatte, sollten nun auch der Höhe nach übliche und angemessene Ausschüttung angestrebt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine unternehmerischen Ziele weitgehend erreicht. Die Integration der Akquisition des vergangenen Jahres gelingt und trägt zu dem guten Jahresergebnis bei.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr seine Aufgaben vollständig erfüllt und berichtet ungehindert hierüber.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorschlag ist zu folgen, da Zweifel an der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers insbesondere angesichts der Dauer seiner Bestellung und der im vergangenen Jahr an ihn gezahlten Honorare nicht bestehen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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