Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 35 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 66 %. Dies ist aufgrund des starken operativen Cashflows und der soliden Eigenkapitalquote eine angemessen erscheinende Dividende.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17 einen neuen Umsatzrekord erzielt und befindet sich insgesamt auf einem guten Weg im operativen Geschäft. Vor allem die Internationalisierung des Geschäfts schreitet weiter voran. Dies ist für die langfristige Entwicklung von hoher Bedeutung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäfte des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

 

Ablehnung.

 

Begründung: Baker Tilly war bereits im vorangegangenen Geschäftsjahr als Abschussprüfer tätig und hat hierfür Honorare in Höhe von 110 TEuro für die Abschlussprüfungsleistungen erhalten. Neben diesem Honorar hat Baker Tilly weitere 52 TEuro für sonstige Leistungen erhalten. Aus Sicht der SdK sollte der Abschussprüfer außerhalb der Abschlussprüfung keine bzw. nur in sehr geringem Umfang weitere Leistungen erbringen, da die dafür gezahlten Honorare sonst die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden könnten. Die Unabhängigkeit ist aus Sicht der SdK in diesem Fall bereits gefährdet, womit der erneuten Wahl von Baker Tilly nicht zugestimmt werden kann. 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.



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