TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Kürzung der Dividende um 17% von € 0,30 auf € 0,25 vor. Da das Ergebnis um 26% gesunken ist, steigt die Ausschüttungsquote von 38% auf 43%. In Hinblick auf eine Eigenkapitalquote von 75% (Vorjahr 71%) und dass CropEnergies ein Netto Guthaben von € 37 Mio hat, wäre eine höhere Dividende problemlos möglich gewesen. Die Ausschüttungsquote von 43% ist jedoch vollauf akzeptabel, wenn man die hohe Preisvolatilität der Beschaffungs- und Absatzmärkte und damit potentieller Schwankungen des Ergebnisses, berücksichtigt. Zumal CropEnergies Reserven aufbauen muss, um zukünftig in neue und teure Produktionstechnologien investieren zu können. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: In Anbetracht stark schwankender Rohstoff- und Ethanolpreise hat sich CropEnergies immer noch gut geschlagen. Trotz weiter schwierigen Marktbedingungen erwartet das Management auch im laufenden Jahr positive Ergebnisse. Die technische und strategische Positionierung hat sich weiter verbessert. Als einer der größten Ethanolproduzenten hat CropEnergies seinen politischen Einfluss genutzt, um die positiven Umweltfaktoren von Bioethanol herauszustellen und damit auch in Zukunft vernünftige Rahmenbedingungen zu haben. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: Strategisch ist Cropenergies auch in einem schwierigen Marktumfeld gut positioniert. Die Verschuldung wurde komplett abgebaut und die Finanzierungssituation ist mehr als solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die Höhe der Gebühren von € 129 Tsd. ist angemessen und profitiert von der Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft Südzucker. Steuerberatungs- und sonstige Leistungen spielen praktisch keine Rolle. PWC prüft seit 2006/07 so dass die von der SdK geforderte 10-jährige Höchstprüfdauer, von der ab die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet gesehen werden kann, überschritten ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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