TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Vossloh zahlt nach drei Jahren wieder eine Dividende von 1,00 €, bei einem Ergebnis pro Aktie von -0,50 €. Lt. Aussage des Vorstands will man damit eine aktionärsfreundliche Geschäftspolitik verfolgen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Nach dem starken Verlustjahr 2013/14 hat man seit 3 Jahren ein steigendes EBIT generiert und den Turnaround geschafft. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Es fanden 4 ordentliche und 6 Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates bei vollzähliger Präsenz statt. Der Vorstand wurde überwacht und beraten. Der Abschlussbericht wurde geprüft und genehmigt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018 Zustimmung Begründung: Fakten die gegen eine Zustimmung zur KPMG AG sprechen sind nicht bekannt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat eine Erklärung nach Artikel 16 Absatz 2 der EU-Abschlussprüferverordnung abgegeben. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsräte verfügen über die notwendigen Qualifikationen. Keiner der Kandidaten hat mehr als 2 weitere Mandate. TOP 7 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das Vergütungssystem ist stark erfolgsabhängig. Der Vorsitzende erhält 65% erfolgsabhängige Vergütung, die anderen Vorstände 40%. Damit wird die Vergütung sowohl der Leistung des Vorstandes sowie einer wechselnden Geschäftslage angepasst. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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