TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin haben den Jahresabschluss bereits gebilligt. Die Besonderheiten einer KGaA erfordern jedoch die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Der Abschluss wurde mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk versehen und von außen betrachtet scheint der Abschluss korrekt zu sein. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis pro Aktie stieg um 6%, so dass bei einer stabilen Dividende von € 1,50 die Ausschüttungsquote von 31% auf 29% fällt. Da auch die Eigenkapitalquote weiter von 52,8% auf 54,8% anstieg, wäre eine höhere Ausschüttung problemlos möglich gewesen. Allerdings investiert Hornbach weiterhin in die regionale Expansion, die Modernisierung der Märkte und vor allem in den Online-Auftritt. Weiter belastend wirken sich das (in Deutschland stagnierende) Marktumfeld aus sowie Änderungen in den Bilanzierungsrichtlinien, die optisch zu sinkenden Eigenkapitalquoten führen werden, so dass die Ausschüttung noch akzeptabel ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Trotz eines aggressiven Wettbewerbsumfeldes und hohen Investitionen in die Digitalisierung konnte das bereinigte operative Ergebnis um 4% gesteigert werden. Hornbach konnte den Marktanteil leicht ausbauen und die Produktivität pro Quadratmeter sowie der Umsatz auf unveränderter Fläche auf sehr hohem Niveau halten. Insgesamt hat der Vorstand bzw. die persönlich haftende Gesellschafterin in einem schwierigen Marktumfeld gut gearbeitet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Hornbach ist strategisch gut positioniert. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide und die regionale Expansion verlief ohne größere Probleme. Insgesamt gesehen scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich. TOP 7 Neuwahl des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Auch bei der Holding spielen die Mitglieder des Mehrheitsaktionärs, der Familie Hornbach, mit 2 von 6 Aufsichtsräten eine wichtige Rolle. Da jedoch alle Aufsichtsräte in der Vergangenheit eine solide Arbeit leisteten und die unterschiedlichsten Qualifikationen mitbringen, kann einer Wiederwahl zugestimmt werden. Dies gilt auch für Frau Dr. Wulfsberg, die zwar als Tierärztin keine entsprechende „Fachausbildung“ hat, diese sich jedoch durch ihre jahrelange Aufsichtsratstätigkeit bei der Hornbach AG angeeignet hat. Ämterhäufung ist bei keinem Aufsichtsrat gegeben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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