Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut gute Arbeit geleistet und Grundlagen für die zukünftigen Erträge gelegt. Im Laufe des Jahres sind die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis gestiegen. Das Volumen für zukünftige Erträge ist sowohl im Bereich Real Estate, Shipping sowie Infrastruktur deutlich ausgeweitet worden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umsätze der Strategie bedürfen der engen und guten Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. Ausweislich des Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Pflicht zur Kontrolle und Beratung nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO ist grundsätzlich eine geeignete Abschlussprüfungsgesellschaft. Da 2016 und 2017 der Honoraranteil für sonstige Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Steuerberatung signifikant war und 2017 über 25 % des Gesamthonorars ausmacht, ist nach den Abstimmungsrichtlinien des SdK e.V. die Unabhängigkeit der Prüfungsleitung insgesamt als nicht mehr gewährleistet anzusehen, weshalb mit Ablehnung gestimmt wird.

 

 

TOP 5
Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Auch wenn wir die Aufsichtsratstätigkeit von Herrn Ludwig wie in der Vergangenheit als Geschäftsführer einer Schwestergesellschaft kritisch sehen, bedingt durch die gesellschaftsrechtliche Zusammengehörigkeit innerhalb der MPC-Gruppe.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017, die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2018 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag lautet, dass das Kapital in einem oder mehreren Schritten von bis zu fest 50 % des derzeitigen Kapitals zu erhöhen. Die SdK ist der Auffassung, dass ein maximales Kapital von 25 % des aktuellen Kapitals im Vorwege von den Aktionären genehmigt werden sollte. Sollte darüber hinaus Kapital benötigt werden, sollte die Hauptversammlung dementsprechend im Vorwege befragt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht vor, Schuldverschreibungen von einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 160 Mio. ausgeben zu dürfen mit einem Wandlungsrecht von bis zu € 60 Mio. Aktien. Auch dieses geht erneut mit knapp 50 % der derzeitigen Aktien deutlich über den von der SdK für Vorratsbeschlüsse hinaus. Entsprechend wird der Antrag abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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