Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.12.2018



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE, des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE und die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB

 

keine Abstimmung erforderlich.
 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie schon in den Vorjahren ist wieder eine Ausschüttung gemäß Konzernpolicy zwischen 20 und 25 % des Konzernergebnisses und damit deutlich unter den Forderungen der SdK geplant. Immerhin muss berücksichtigt werden, dass die im letzten Jahr auf 3,20 € erhöhte Ausschüttung trotz verschlechterter Rahmenbedingungen beibehalten wird. Mit Blick auf die Dividendenkontinuität der Gesellschaft und die Gesamtrendite kann dem Vorschlag daher (gerade noch) zugestimmt werden.  
 

 


 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Schon mit Blick auf die von Vorstand und Aufsichtsrat veranlasste Umwandlung in eine KGaA kann der Vorstand nicht entlastet werden, da derartige Maßnahmen eine Bevorzugung einzelner Aktionärsgruppen darstellen und daher von der SdK abgelehnt werden. Es wird auf die Begründung zu TOP 8 verwiesen.
 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Begründung wird auf das unter TOP 3 Gesagte verwiesen.
 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der erst vor 2 Jahren neu bestellten E&Y WP-Gesellschaft bestehen keinerlei Bedenken.
 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der KWS Berlin GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Maßnahme dient zur weiteren Vereinfachung der Strukturen und administrativen Abläufe innerhalb der Gesellschaft.
 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über einen „Aktiensplit“ im Verhältnis 1:5 im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um den vierfachen Betrag des bisherigen Grundkapitals durch Umwandlung von Teilbeträgen aus den Gewinnrücklagen sowie über eine Änderung von § 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein Aktiensplit war von der SdK früher mehrfach angeregt worden. Er soll die Handelbarkeit der Aktie erleichtern, was mit Blick auf den geringen free float auch für den Verbleib der Aktie im derzeitigen Marktsegment sinnvoll, wenn nicht gar sogar erforderlich ist. Dass er jetzt mit dem Formwechsel erfolgt, ist kein Zufall, macht ihn aber nicht schon deshalb verwerflich.
 

 

 

TOP 8 Beschluss über die formwechselnde Umwandlung der KWS SAAT SE in die KWS SAAT SE & Co. KGaA

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Formwechsel in eine KGaA wird abgelehnt. Die SdK lehnt unterschiedliche "Qualitäten" von Aktionären generell ab. Genau diese Qualität soll aber mit der Umwandlung erreicht werden: Die Firmengründer und Hauptaktionäre wollen ihren beherrschenden und unternehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft behalten, auch wenn sie künftig an etwaigen Kapitalmaßnahmen nicht teilnehmen können oder wollen. Der Gesellschaftswechsel soll also eine Entkoppelung der unternehmerischen Führung (durch die Hauptaktionäre) von ihrer kapitalmäßigen Beteiligung herbeiführen. Genau dies ist - bei aller Würdigung der bisherigen Verdienste der Hauptaktionäre - nicht im Interesse der übrigen Aktionäre und daher abzulehnen. 

 

 

 

TOP 9 Wahl des Aufsichtsrats der KWS SAAT SE & Co. KGaA

 

Ablehnung / Enthaltung (Einzelwahl)

 

Begründung: Die bisherigen 4 Vertreter der Anteilseigner sollen wiedergewählt werden. Dies wird für die Vorschläge Dr. Büchting und Dr. Schnell abgelehnt, da sie als Vertreter der Hauptaktionäre sicherlich den Formwechsel (TOP 8) mitinitiiert haben werden. Dies gilt formell zwar auch für die unabhängigen Aufsichtsräte Balli und Claas - Mühlhäuser. Doch dürfte ihre Einflussnahmemöglichkeit bei realistischer Betrachtungsweise gering gewesen sein. Angesichts ihrer erheblichen Expertise wird ihre Wiederwahl ausnahmsweise (gegen die "reine Lehre") unterstützt. 
 

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung der KWS Services West S.L.U. auf die Gesellschaft

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Verschmelzung ist ein formaler Akt, der im Rahmen des Formwechsels erforderlich wird. Eine Zustimmung der HV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Ob dies der Fall ist, wird sich erst in der HV zeigen. Nach aktueller Sachlage wird erwartet, dass der TOP nicht zur Abstimmung kommen wird.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.