Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die im Vorjahr auf 0,52 € erhöhte Dividende soll auch für 2017 unverändert ausgeschüttet werden. Das erscheint bei einem Ergebnis / Aktie von 1,94 € und einem FFO / Aktie zunächst (zu) gering. Es muss aber berücksichtigt werden, dass mit der vorliegenden Ausschüttung fast der komplette - aufgrund der HGB - Systematik bei Gebäudeabschreibungen deutlich niedrigere - Bilanzgewinn ausgeschüttet wird (88,3 von 93 Mio.). Damit ist die Ausschüttung angemessen und entspricht überdies den REIT-Vorgaben.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar gingen Umsätze und dadurch auch Mieteinnahmen leicht zurück. Jedoch stiegen der NAV, das EK und das EPRA-Ergebnis / Aktie (und damit wesentliche operative Kennziffern) an, z. T. deutlich. Schulden wurden weiter reduziert und zu besseren Konditionen prolongiert. Auch in Bezug auf das Immobilien-Portfolio wurde die solide, konservative Strategie des Vorstandes erfolgreich fortgesetzt. 

 

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: 4 ordentliche und 4 a.o. Sitzungen sowie ein wieder sehr ausführlicher Bericht unterstreichen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand auch in diesem Geschäftsjahr wieder ausgiebig beraten, kontrolliert und kritisch hinterfragt hat. Ein guter Corporate Governance - Bericht rundet das positive Gesamtbild ab.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 sowie für die prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erstmalige Bestellung der KPMG (nach Ausschreibung) bestehen keinerlei Einwände. 

 

 

TOP 6.1
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird sehr erfreut festgestellt, dass die Gesellschaft offenbar von ihrer früheren regelmäßigen Praxis (genehmigte Kapitalia von bis zu 50 % des GK) abrückt. Jedenfalls wird im vorliegenden TOP nur noch ein genehmigtes Kapital von gut 20 % des GK zur Abstimmung stellt. Dies liegt im Rahmen des von der SdK Akzeptierten. Da auch die inhaltliche Ausgestaltung vernünftig erscheint, kann dem TOP zugestimmt werden.

 

 

TOP 6.2
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2018 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von bis zu 5 % des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Ein Bezugsrechtsauschluss von bis zu 5 % für Bar- und Sacheinlagen im Rahmen des gen. Kap. des TOP 6.1 liegt völlig innerhalb des von der SdK für sachgerecht angesehenen Rahmens.

 

 

TOP 6.3
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2018 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von weiteren bis zu 5 % des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dasselbe (vgl. oben TOP 6.2) gilt auch für den etwaigen Bezugsrechtsausschluss von weiteren 5 % des GK.
 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.