Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 289 Absatz 4, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2017 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie - der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG - betrug im Berichtsjahr 0,60 € je Aktie (Vorjahr 0,45 € je Aktie). Hiervon soll wieder – im Rahmen der Dividendenkontinuität -  0,40 € pro Anteilsschein ausgeschüttet werden. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Situation des Gesamtkonzerns noch angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat für die BLG die relevanten Kerngrößen Umsatz, EBITDA und EBT merklich gesteigert. Die für den Streubesitz wichtige Dividendenkontinuität wird mit oben genannten Beschlussvorschlag gewahrt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er seine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand vollständig wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers ist geeignet. Gegen seine Wahl bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle vorgeschlagenen Personen sind fachlich und persönlich geeignet. Die SdK- Regeln, dass Berufsaufsichtsräte nicht mehr als 5 Mandate und operativ tätige Personen nicht mehr als 3 Mandate haben (AR Vorsitz zählt doppelt) werden eingehalten. Konzernmandate werden dabei berücksichtigt.

 

Die Einhaltung dieser Regeln bei der BLG wird ausdrücklich gelobt. Sie ist in anderen öffentlich geprägten Unternehmen nicht selbstverständlich.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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