Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2018



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Zur Beachtung: Das gezeichnete Kapital der Jungheinrich AG ist in 54.000.000 stimmberechtigte Stamm- und in 48.000.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien eingeteilt. Die stimmberechtigten Stammaktien befinden sich zu 100% je zur Hälfte im Besitz der Familien der Töchter des Unternehmensgründers Dr. Friedrich Jungheinrich. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind breit gestreut.
Mangels Stimmrecht drücken die in Klammern gesetzten Abstimmungsempfehlungen daher keine Abstimmungsempfehlung im engeren Sinne, sondern lediglich die Meinung der SdK zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. 

 

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

[Keine Abstimmung erforderlich.]

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem erneut gesteigerten Ergebnis je Vorzugsaktie von 1,80 € eine von 0,44 € auf 0,50 € erhöhte Dividende gezahlt werden. Dieses entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 28% (Vorjahr etwa 29%). Gemessen an der im Konzern verfolgten Dividendenpolitik, die eine Ausschüttungsquote von 25 bis 30% des Konzernergebnisses vorsieht, liegt die geplante Dividendenauskehrung mitten in der avisierten Spanne, gemessen an den Vorstellungen der SdK, die von einer in etwa hälftigen Teilung ausgeht, ist diese unzureichend. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit kontinuierlichen Dividendenerhöhungen aber im Wesentlichen zur Wachstumsfinanzierung trägt die SdK den Dividendenvorschlag erneut mit.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Die jeweiligen „Bestwerte“ des Vorjahres zu übertreffen sowie Prognosen unterjährig zu erhöhen und dann auch zu erreichen, gehört bei Jungheinrich im laufenden Konjunkturzyklus mittlerweile schon zum normalen Geschäft. Angesichts des vorgelegten Zahlenwerks mit neuen Bestwerten bei Auftragseingang, Umsatz, Ergebnis und Dividende stellt die Entlastung des Vorstands aus Sicht der SdK eine reine Formalität dar. Wie im Vorjahr sind Geschäftsmodell, Bilanzstruktur und verfolgte Strategie nach wie vor überzeugend. Letzteres kommt u.a. auch in der Erweiterung des eigenen Vertriebs- und Servicenetzes in Südamerika im Berichtsjahr zum Ausdruck. Des Weiteren ist der für die Aktionäre wichtige TSR (Aktienrendite) ansprechend, erst recht in der Langfristbetrachtung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines ausführlichen Berichts seiner Kontrollfunktion u. a. in fünf Präsenzsitzungen und diversen Ausschusssitzungen nachgekommen. Mit Blick auf das von der SdK präferierte Leitbild von guter Unternehmensführung verbleiben aber analog zu den Vorjahren noch Aufgaben wie z. B. die Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung, die Abschaffung variabler Vergütungsbestandteile für Aufsichtsräte und die Aufgabe der Vorzugsaktien.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die SdK keine Einwände.

 



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