Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Bilanzgewinnverwendung zustimmen und begrüßt insbesondere die Ausschüttungsquote von > 60 % der Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand wird auf der HV eine klare Begründung für die derzeitig schleppende oder rückläufige Entwicklung der Gesellschaft geben müssen, um den inzwischen wiederholt aufgetretenen Eindruck zu entkräften, einzelne Probleme setzen sich fort und sind seit 2016 nicht in Griff zu bekommen. Die SdK geht derzeit noch von vorübergehenden und sich auflösenden Schwierigkeiten aus und beabsichtigt, einer Entlastung zuzustimmen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung plausibler Antworten.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands stets wahrgenommen. Er ist sicher weiter gefordert, die Kontrolle und Überwachung weiterhin intensiv zu betreiben.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wahl des Abschlussprüfers und begrüßt insbesondere die differenzierte Darstellung der Vergütung der erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Anteile, die von der KPMG erbracht wurden.

 

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit für den Erwerb eigener Aktien durch das Geld der Aktionäre. Mündige Aktionäre sind in der Lage Anlageentscheidungen selbst zu treffen. Hierzu sollten die nicht benötigten Liquiden Mittel an die Aktionäre ausgeschüttet werden und nicht dem Erwerb eigener Aktien dienen. Daran ändert auch nicht, dass es früher bereits eine ähnliche Regelung zum Aktienrechtkauf (ohne Zustimmung der SdK) gab, die nun endet.

 

Darüber hinaus stellt sich allerdings an den Vorstand die Frage, ob er im Markt keinerlei Zukäufe für weiteres Wachstum sieht. Dies sowohl als Wachstum von Umsatz wie auch Marge für die AG, was mit einem Rückkauf eigener Aktien sicher wohl nicht zu erreichen ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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