Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.12.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

  

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2017

 

Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung (Einzelentlastung):

 

Begründung: Im vorletzten Geschäftsjahr beschloss der Vorstand ein Delisting, das im aktuellen Geschäftsjahr vollzogen wurde. Durch ein Delisting werden wesentliche Aktionärsrechte außer Kraft gesetzt. Dies lehnt die SdK kategorisch ab. Schon deshalb kann eine Entlastung der damit befassten Vorstände Koch und Boysen nicht erfolgen. Unabhängig davon soll auf der HV geklärt werden, warum die Beschlussvorlage für Koch jetzt Nichtentlastung (Vorjahr dagegen: Entlastung) und umgekehrt für Boysen jetzt Entlastung (Vorjahr: Nichtentlastung) vorsieht. Bezüglich des Vorstandes Mertmann ist Enthaltung beabsichtigt, da dieser im aktuellen Gj. nur 4 Monate im Unternehmen war. Eine Entscheidung bezüglich der übrigen Vorstände Martens und Lammerskötter kann erst nach Diskussion in der HV erfolgen. Zu klären wird sein, ob sie für das vorgelegte schlechte Ergebnis (3,9 Mio. € Jahresfehlbetrag vs. 1,5 Mio. im Vorjahr) verantwortlich sind oder ob es sich dabei um vorgefundene Fehler der früheren Vorstände handelte.   

 

   

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2017

 

Ablehnung

Begründung: Der gen. Delistingbeschluss erfolgte laut damaligem Geschäftsbericht "mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrates". De facto ist er lt. eigener Aussage sogar auf Betreiben des Mehrheitsaktionärs und AR-Vorsitzenden Albrecht erfolgt. Angesichts dessen kann der AR auch im aktuellen Geschäftsjahr nicht entlastet werden. Die hartnäckige Weiterbestellung des "ewigen" Abschlussprüfers ist ein weiterer Ablehnungsgrund. 


 

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018

 

Ablehnung

Begründung: Der vorgeschlagene AP nbs Partner GmbH ist im Prinzip aus dem bisherigen AP Nörenberg & Schröder hervorgegangen. Diese begleiteten das Unternehmen seit dem Börsengang Anfang 2008. Ein von der SdK schon wiederholt geforderter Wechsel nicht nur des Prüfers, sondern auch des Prüfungsunternehmens ist daher mehr als überfällig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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