Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

  

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die WashTec AG schlägt den Aktionären eine Dividende von 32,8 Mio. €, oder 2,45 € je Aktie vor. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 17% gegenüber dem Vorjahr und liegt mit einer Ausschüttungsquote von 89% und liegt damit weit über dem von der SdK angestrebten Korridor von 40-60%. Die Gesellschaft ist zwar sehr gut mit Eigenkapital ausgestattet, hat zum Geschäftsjahresende 2017 jedoch nur einen Kassenbestand von knapp 10 Mio.€. Die SdK stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, würde es allerdings in Zukunft begrüßen, wenn die Dividende aus der operativen Tätigkeit finanziert werden kann.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Sowohl das EBIT, wie das Konzernergebnis konnten nochmal deutlich gesteigert werden. Letzteres sogar um fast 21% gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr. Das Ergebnis je Aktie liegt nun bei 2,45 €. Daher kann dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Jahr 2017 zu insgesamt elf Sitzungen, wovon erfreulicherweise nur zwei Sitzungen Telefonkonferenzen waren. Sofern dies als Außenstehender zu beurteilen ist, kam der AR damit seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion in ausreichendem Maße nach. Weitere Gründe für eine Nichtentlastung sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wurden keinerlei Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer erbracht und sonstige Gründe die gegen eine erneute Bestellung von PwC sprechen sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 6
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Diesem Vorschlag kann zugestimmt werden, da Herr Blaschke und Herr Bellgardt bereits in den vergangenen Jahren im Aufsichtsrat der Washtec AG waren und das Unternehmen erfolgreich beraten haben. Auch sonstige Gründe, die gegen eine Wiederwahl sprechen sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 7
Beschluss über eine langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt variable Vergütungen für Aufsichtsratsgremien grundsätzlich ab. Deren Aufgabe einer Festlegung der strategischen Unternehmensaufstellung (neben den Kontrollaufgaben) ist langfristiger Natur und daher folgerichtig mit einer fixen Vergütung abzugelten. Variable, am (kurz- und mittelfristigen) Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungen sind ausschließlich im Bereich operativer Tätigkeit angezeigt.   

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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