Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats, des sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich vorzulegen.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand hat, soweit ersichtlich, die Geschäfte angemessen geführt. Er hat ein gegenüber Vorjahr deutlich besseres Ergebnis erzielt. Das leicht positive Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 resultiert aus Unternehmensverkäufen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat gemäß dem vorgelegten Bericht seine Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung beraten und überwacht.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Letztes Jahr wurde der von der SdK seit langem geforderte Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollzogen. Der Bestätigungsvermerk umfaßt 12 Seiten. Dies zeigt, daß die Prüfungsgesellschaft sich intensiv mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat. Insbesondere die Veränderungen in der Unternehmensgruppe und daraus resultierende finanziellen Auswirkungen wurden betrachtet. Gegen die KMPG als neuen Wirtschaftsprüfer bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 5
Änderung von §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 3 und 16 Abs. 1 der Satzung.

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem Verkauf von 2 der 3 Geschäftsfelder ist die Gesellschaft wesentlich kleiner geworden. Dem wird Rechnung getragen, indem nun mit dieser Satzungsänderung der Aufsichtsrat von 12 auf 8 Mitglieder verkleinert werden soll. Da auch der Vorstand nur noch aus 2 Mitgliedern besteht ist dies zu begrüßen.

 

 

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

  

Zustimmung

 

Begründung: Bei drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitgeberseite endet die Amtszeit mit dieser HV. Um die gesetzlich vorgegebene Geschlechterquote von 30 % zu erfüllen, soll Frau Ingeborg Neumann als neues Mitglied für 5 Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden, während Frau Dr. Christine Bortenlänger und Herr Dr. Daniel Camus nur bis zur Eintragung der Satzungsänderung gemäß TOP 5 gewählt werden sollen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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