TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz steigern. Das Konzern -Jahresergebnis ist geringer als im Geschäftsjahr 2016. Der Aktienkurs ist um ca. 100 € im Vergleich zum letztjährigen Stichtag gestiegen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Zustimmung Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen. Die Gesellschaft hat sich in einem schwierigen Markt gut behauptet. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistung im Verhältnis zu anderen Bestätigungsleistungen steht in dem von der SdK akzeptierten Verhältnis. Insoweit könnte der Wahl der Abschlussprüfungsgesellschaft zugestimmt werden. Allerdings prüft die Abschlussprüfungsgesellschaft seit 1985 das Unternehmen. Die SdK fordert nach 10 Jahren einen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft aus dem Gesichtspunkt der Objektivität und der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft. TOP 5 Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat besteht ausschließlich aus Aufsichtsratsmitglieder der Großaktionärin, die über 95% der Stimmrechte direkt und indirekt hält. Die nun vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten kommen aus dem Bereich des Großaktionärs. Sie haben die entsprechende fachliche Qualifikation und die zeitliche Ressourcen, um die Aufsichtsratstätigkeit wahrzunehmen. Aus dem Gesichtspunkt der Diversität und der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates wäre es wünschenswert gewesen, einen weiteren unabhängigen Aufsichtsratskandidaten zu haben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem A bstimmungsverhalten abgewichen werden.
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