TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wird erneut mit € 0,70 je Aktie vorgeschlagen, obwohl der Jahresüberschuss seit Jahren steigt und die Liquiditätsreserve bzw. die Finanzanlagen auf die € 4 Milliarden zulaufen. Eine Erhöhung der Dividende bzw. Gewährung von Berichtigungsaktien ist dringend geboten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat erneut verbesserte Zahlen sowohl im Umsatz wie auch im Ertrag vorgelegt. Darüber hinaus wurden Marktanteilgewinne erzielt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand scheint gut zu funktionieren. Gemäß Aufsichtsratsbericht ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben bezüglich der Beratung und Kontrolle nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wiederwahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, sprechen. TOP 6 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Hansson als Mitglied des Vorstandes der maxingvest ag, Hamburg, gibt es keine Einwendungen. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats; Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Seit vielen Jahren fordert die SdK eine Festvergütung für den Aufsichtsrat. Diese wird nunmehr vorgeschlagen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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