TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1; 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft befindet sich mitten im Sanierungsprozess. Angesichts eines Rückganges des Konzernergebnisses von 95 auf 0,3 Mio. und eines negativen Cashflows wäre jede andere Verwendung des durchaus vorhandenen Bilanzgewinns als dessen Einstellung in die "anderen Gewinnrücklagen" absurd und für die Gesellschaft und damit mittelbar auch für die Aktionäre kontraproduktiv. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat ein hartes Sanierungsjahr vernünftig umgesetzt. Die Sanierungsziele wurden erreicht und die Ausrichtung des Unternehmens an die künftigen Marktgegebenheiten angepasst. Die ersten Ergebnisse im aktuellen Geschäftsjahr sind positiv. Dies lässt bessere Zahlen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2019 erwarten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Nicht zuletzt 4 AR-Sitzungen, 3 Telefonkonferenzen und diverse Ausschusssitzungen indizieren, dass der AR den Vorstand aktiv beraten und vor allem kontrolliert hat. Der relativ knappe, aber aussagekräftige Bericht lässt außerdem erkennen, dass der AR dabei die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Zwar hat die in den vergangenen Jahren häufig gerügte Steuerberatung durch den AP deutlich nachgelassen. Andererseits fielen auch im vergangenen Geschäftsjahr wieder erhebliche "sonstige Leistungen" (1,1 Mio. für "projektbezogene Beratungsleistungen" bei Prüfungskosten von knapp 1,2 Mio. €) an. Diese Relation übersteigt jedes akzeptable Maß und weckt mehr als nur Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit des Prüfers, auch wenn der Prüfungsbericht gut und umfassend erscheint. Angesichts dessen ist auch die jetzige Wiederwahl des langjährigen Abschlussprüfers nach Ausschreibung zwar juristisch unangreifbar, aber vom Geist der Guidelines her völlig unverständlich. Für das laufende Geschäftsjahr wird eine drastische Reduzierung der sonstigen Leistungen erwartet. Sonst ist auch die künftige Entlastung des Aufsichtsrates gefährdet. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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