Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt den Beschluss der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung mit einer Quote von rd. 44 % und ist nicht nur erfreut über die Verdopplung der Ausschüttung im Vergleich zum Vorjahr. Vielmehr freut sich die SdK mit den Aktionären, dass sich die Gesellschaft den Kritiken der letzten Jahre gestellt hat, ihre Ausschüttung auf das von der SdK geforderte Maß von 40-60% des Konzernjahresüberschusses anzupassen.

 

 

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben des Umsatz- und Gewinnwachstums sowie der technologischen Ausrichtung der SE in konsequenten Schritten vollzogen. Das Ergebnis lässt sich zweifelsfrei in der Bilanz durch die Aktionäre nachvollziehen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach unserer bisherigen Kenntnis seinen Aufgaben der Beratung des Vorstands, der Kontrolle und Überwachung stets nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers. Insbesondere ist hier hervorzuheben, dass im Geschäftsjahr keine prüfungsfremden Leistungen enthalten sind und somit einer völligen Unabhängigkeit des Prüfers nichts im Wege steht.

 

 

TOP 6
Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem System der Vorstandsvergütung könnte grundsätzlich zugestimmt werden, da es der Höhe nach angemessen erscheint und in eine fixe und variable Vergütung aufgeteilt ist. Allerdings enthält das Vergütungssystem unter 4.1.1 als Komponente der Vorstandsvergütung eine change of control Klausel. Dies steht im Widerspruch zu den Abstimmungsrichtlinien der SdK. Die SdK vertritt die Auffassung, dass eine Vergütung für einen Zeitraum, indem ein Vorstandsmitglied keine Leistungen mehr für die Gesellschaft erbringt, durch die Aktionäre nicht vertretbar ist.

 

 

TOP 7
Beschluss über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung kann zugestimmt werden. Insbesondere sei erwähnt, dass der Vorschlag keine varibale AR-Vergütung beinhaltet. Die Aufgaben eines Aufsichtsrates sollten nach Auffassung der SdK langfristig orientiert sein und somit nicht von den kurzfristig erzielbaren Erfolgen der Gesellschaft abhängig sein.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie erforderliche Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Einwendungen bei der Kapitalerhöhung, da es sich hier um eine reine Umwandlung des Kapitals aus der Kapitalrücklage handelt.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder der Geschäftsführung sowie an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen und die Schaffung eines Bedingten Kapitals I/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Schaffung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder der Geschäftsführung etc. sowie der Schaffung eines bedingten Kapitals steht aus Sicht der SdK nichts im Weg.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I/2015 (§ 4 Abs. 4 der Satzung) und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I/2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Diesmal wird die SdK im Gegensatz zu 2015 mit Ja stimmen können. Der Vorschlag enthält zwar einen Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre, dieser ist aber auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird die Hürde von 25 % des Grundkapitals nicht überschritten. Allerdings gilt dies nur, wenn TOP 8 die Zustimmung der Aktionäre erhält. Auch wenn dies derzeit noch nicht entschieden ist, sprechen aus Sicht der SdK keine Gründe dafür, dass dem TOP 8 die Zustimmung entzogen wird, da es sich letztlich um einen Passivtausch handelt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.