Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2018



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017

 

Zustimmung

 

Der vorliegende Jahresabschluss kann festgestellt werden.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

 

Enthaltung

 

Begründung: Nach 2 quasi-Nullrunden sollen 0,40 (Stämme) bzw. 0,46 (Vorzüge) ausgeschüttet werden. Diese Wiederaufnahme halbwegs nennenswerter Ausschüttungen wird honoriert und korrigiert das falsche Signal vom letzten Geschäftsjahr. Allerdings liegt die Ausschüttungsquote mit etwa 10 % vom Konzernergebnis (auch unter Berücksichtigung des nicht unerheblichen Aufwandes für die zusätzliche Ausschüttung für die Genussscheine) immer noch weit unter der von der SdK geforderten Quote von 40 - 60 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die durchgeführten Sanierungen der Vorjahre zeigen jetzt positive Wirkung. Nahezu alle Kennziffern konnten gesteigert werden, liegen allerdings noch unter den guten Jahren 2013 und 2014. Umsatz und operatives Ergebnis konnten nur marginal gesteigert werden, so dass der Anstieg des Jahresüberschusses im Wesentlichen aus Kosteneinsparungen herrührt. Immerhin scheinen die Konsolidierungsmaßnahmen zu greifen. Die neue "Zukunftsfabrik" in Lübeck hatte einen sehr guten Start, was einen weiteren Anstieg der Profitabilität erwarten lässt. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung


Begründung: Ein vernünftiger Bericht lässt erkennen, dass der AR u.a. in 4 Sitzungen und diversen Ausschuss-Sitzungen den o.G. Sanierungsplan aktiv begleitet und die persönlich haftende Gesellschafterin angemessen kontrolliert beraten hat.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung (Einzelwahl):
 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten (4 Männer, 2 Frauen) erscheinen alle fachlich qualifiziert und unabhängig. Mit Ausnahme des Kandidaten Zinkann dürfte nach der Zahl ihrer weiteren Mandate auch ihre zeitliche Verfügbarkeit gegeben sein. Ihrer Wahl steht also - vorbehaltlich eines in der HV hinterfragten sinnvollen Auswahlverfahrens - nichts entgegen. Herrn Zinkann ist dagegen Mitglied in 4 weiteren ARen bzw. vergleichbaren Gremien (bei schon hälftiger Anrechnung weiterer Dräger Konzernmandate), davon in 3 Fällen als Vorsitzender. Hinsichtlich seiner ausreichenden Verfügbarkeit bestehen also Zweifel. Diese werden dadurch bestärkt, dass er bereits im vergangenen Jahr nur an 2 der 4 AR-Sitzungen teilnahm. Seine Wiederwahl wird daher abgelehnt, es sei denn, in der HV ergeben sich neue Anhaltspunkte, wie z.B. der kurzfristige Wegfall anderer Mandate. 

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben Prüfungshonoraren i.H.v. gut 1,2 € Mio. hat der AP PWC auch Steuerberatungsleistungen i.H.v. 360 T € (Vj.: 154 T €) erbracht. Dies entspricht knapp 30 % des Prüfungshonorars. Dieses Volumen lässt Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers zumindest als möglich erscheinen, zumal PWC auch noch weitere 36 T € "sonstige (also ebenfalls prüfungsfremde) Leistungen" erbracht hat.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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