Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Dagegen beträgt die vorgeschlagene Ausschüttungsquote nur 32 Prozent. Die SdK stimmt dem Vorschlag gleichwohl zu – aus Gründen der Dividendenkontinuität und weil die vorgeschlagene Dividende von 1,70 Euro/Aktie eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 25 Cent/Aktie bedeutet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Umsatz um 5 Prozent auf 5,9 Mrd. Euro gesteigert, das Betriebsergebnis um 9 Prozent auf 385 Mio. Euro und den auf die Aktionäre der Rheinmetall AG entfallenden Konzernjahresüberschuss um 12 Prozent auf 224 Mio. Euro.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 ist er zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Er hat sich dabei auch mit dem Programm „ONE Rheinmetall“, der Entwicklung der Joint Ventures in China, der Einrichtung eines Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionszentrums in Australien sowie der Haftung wegen Compliance-Verstößen befasst.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Der Wechsel sollte spätestens alle zehn Jahre erfolgen. Die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) prüft die Rheinmetall AG indes seit mehr als zwanzig Jahren.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen bezüglich der Grundvergütung der Aufsichtsräte eine Erhöhung um 33 Prozent auf 80.000 Euro/‌Jahr vor und bezüglich der Zusatzvergütung der Ausschussmitglieder eine Gewichtung je nach Ausschuss. Die Grundvergütung ist zuletzt 2012 erhöht worden; seitdem hat sich der Umsatz der Gesellschaft um 25 Prozent erhöht.

 

Die SdK trägt beide Änderungen mit, wobei die Grundvergütung aus Sicht der SdK grenzwertig hoch erscheint. Inwieweit neben der hohen Grundvergütung zudem eine weitere Zahlung von Sitzungsgeldern von Nöten ist, erschließt sich der SdK kaum. Die Unterscheidung bei der Zusatzvergütung trägt jedoch der Bedeutung und dem Arbeitsaufwand der jeweiligen Ausschüsse Rechnung.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Unternehmensverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Rheinmetall AG hält sämtliche Anteile an den Gesellschaften, mit denen die Unternehmensverträge abgeschlossen werden sollen. Der Abschluss der Unternehmensverträge hat steuerrechtliche Gründe. Wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Aktionäre sind nicht zu befürchten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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