TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AG und den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Bilanzgewinn 2017 des neu an der Börse notierten Unternehmens soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die SdK fordert grundsätzlich eine regelmäßige Ausschüttung von 40-60% des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre. Im Hinblick auf den erst im Oktober 2017 erfolgten Börsengang und die starke Geschäftsexpansion, der mit einem nachvollziehbaren großen Investitionsprogramm Rechnung getragen werden soll, ist in diesem Jahr der Verzicht von Ausschüttungen an die Aktionäre vertretbar. Allerdings wird erwartet, dass der Vorstand eine klare Aussage zur künftigen Dividendenpolitik trifft. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2017 konnte sehr erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zukunftsaussichten sind sehr erfreulich. Der Vorstand verfolgt zielstrebig seinen Expansionsplan. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes Ablehnung Begründung: Neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen und anderen Bestätigungsleistungen in Höhe von € 657.000 hat die KPMG 2017 in erheblichem Maße noch Honorare für Steuerberatungsleistungen von € 252.000 erhalten. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Dies ist hier nicht der Fall. Die Wiederwahl der KPMG ist deshalb abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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