TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Trotz fehlender Dynamik lag 2017/18 mehr oder weniger im Rahmen der Erwartungen. Währungsbereinigt waren Umsatz und Auftragseingang stabil und die operativen Ergebnisse lagen ca. 5% unter dem Vorjahr. Die Finanzstruktur wurde weiter verbessert, so dass bis 2022 keine größeren Rückzahlungen fällig werden. Die Umsätze mit neuen digitalen Maschinen und Dienstleistungen (Subskriptionsmodell) laufen langsam an, haben aber noch keine größere wirtschaftliche Bedeutung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Stetig wandelt sich Heidelberger zu einem digitalen Unternehmen, wobei die alten Bereiche weiter optimiert werden. Auch wenn die Eigenkapitalquote mit 15% noch zu niedrig ist hat sich die Finanzsituation weiter stabilisiert. Strategisch wurden die richtigen Schritte hin zur Digitalisierung eingeleitet. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: PWC prüft seit deutlich mehr als 10 Jahren, so dass die SdK dadurch generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet sieht. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft ist mehr als überfällig. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Einzelwahl Dr. Jaschinski – Zustimmung Begründung: Unter anderem durch seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Landesbank Baden Württemberg hat Herr Jaschinski profunde Finanzkenntnisse. Die fachliche Eignung ist gegeben und seine bisherige Aufsichtsratstätigkeit ist nicht zu beanstanden. Herr Jaschinski ist zwar in mehreren Verwaltungsräten tätig, die aber alle der Augur oder Veritas Gruppe zuzurechnen sind und zusammengerechnet werden können. Damit ist keine Ämterhäufung gegeben. Prof. Dr. Schuh – Zustimmung Begründung: Auch durch seine Lehrtätigkeit bringt Professor Schuh Produktionserfahrung in den Aufsichtsrat und durch seinen Vorstandsvorsitz bei der e.GO steuert er Mobilitäts- und Digitalisierungs-Know-how bei. Die fachliche Eignung ist gegeben und seine bisherige Aufsichtsratstätigkeit ist nicht zu beanstanden. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben, zumal die Verwaltungsratstätigkeit bei der Gallus Holding sich mit der Tätigkeit bei Heidelberger überlappt. Ferdinand Ruesch - Zustimmung Begründung: Als ehemaliger Eigner der heutigen HD Tochter Gallus und Aktionär von Heidelberger ist Herr Ruesch ideal geeignet für den Aufsichtsrat. Seine fachliche Eignung ist gegeben. Da Herr Ruesch im Falle seiner Wahl einige vergleichbare Mandate aufgibt, ist keine Ämterhäufung gegeben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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