TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit einer vorgeschlagenen Dividendenausschüttung von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Aktie liegt die Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss (in 2017 bei EUR 87,5 Mio.) bei 48%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Auch im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete das Unternehmen eine positive Entwicklung in allen Bereichen. Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zu Vorjahr erhöht sowie der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wurde massiv gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat kam seiner prüfendenden und beratenden Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr nach. Es wurden insgesamt zehn Sitzungen abgehalten. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ernst & Young ist eine weltweit tätige Wirtschaftsprüfergesellschaft und daher geeignet als Abschlussprüfer tätig zu werden. Auch übersteigen die Beratertätigkeiten nicht die von der SdK geforderte Höchstgrenze von 25% hinsichtlich Vergütungen bezüglich der Abschlussprüfertätigkeit (Abschlussprüfung 1,2 Mio. € bei 0,3 Mio. € Steuerberatungsleistungen). Allerdings spricht sich die SdK generell für eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung aus. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Wacker Neuson SE und der Tochtergesellschaft Wacker Neuson Aftermarket & Services GmbH Zustimmung Begründung: Als Grund für diese vertragliche Vereinbarung werden insbesondere wirtschaftliche und steuerliche Gründe angegeben. Ein Gewinnabführungsvertrag ermöglicht steuerliche Vorteile. Dem Gewinnabführungsvertrag kann zugestimmt werden, da die Wacker Neuson SE alleinige Gesellschafterin der Wacker Neuson Aftermarket & Services GmbH ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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