Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MLP SE (vormals MLP AG) zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die MLP SE (vormals MLP AG)  und den Konzern zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet 80% des Konzernjahresüberschusses aus; selbst wenn die Sonderdividende in Höhe von € 0,04/Aktie von der Dividende in Abzug gebracht würde, läge immer noch eine Ausschüttungsquote in Höhe von 64% des Konzernjahresüberschusses vor, was den Anforderungen der SdK an eine Ausschüttungsquote zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses genügt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MLP AG und der MLP SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die vorgegebenen Ziele erreicht und in einem schwierigen Marktumfeld das operative EBIT, das EBIT sowie das EBT fast verdoppelt; selbst nach Bereinigung von Sondereffekten stieg das operative EBIT im Vorjahresvergleich immer noch um mehr als 30%. Die Stabilität der Erlösquellen ist deutlich gesteigert worden. Ganz allgemein scheint die „neue“ MLP deutlich solider aufgestellt zu sein als die MLP früherer Prägung. Davon zeugt auch das Renommee der Gesellschaft, die – und dies ist vielleicht das größte Verdienst des Vorstandes – eben nicht mehr mit Unternehmen des Strukturvertriebs assoziiert wird. Diesen guten Ruf zu bewahren, dürfte ebenso schwierig sein wie diesen zu erreichen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP AG und der MLP SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung:Der Aufsichtsrat ist ausweislich des vorliegenden AR-Berichts seiner Kontroll-und Überwachungstätigkeit nachgekommen und hat im Rahmen seiner AR-Arbeit die dem unternehmerischen Umfeld angemessenen Akzente gesetzt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar prüft der vorgeschlagene Abschlussprüfer erst seit sechs Jahren, so dass in der Prüfungsdauer kein Hinderungsgrund besteht. Die SdK fordert einen externen Wechsel nach zehn Jahren. Allerdings hat der Abschlussprüfer Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erbracht, deren Honorare 13,58% des Abschlussprüfungshonorares ausmachen. Hierbei wurde das Abschlussprüfungshonorar um die Honorare für die Abspaltung bereits als Bemessungsgrundlage erhöht. Bei den „anderen“ Bestätigungsleistungen ist der Bezug zur Jahresabschlussprüfung nicht zweifelsfrei, so dass diese als nach Maßstäben der SdK schädliche sonstige Leistungen gewertet werden. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt Honorare für sonstigen Leistungen in Höhe von maximal 25% gemessen Prüfungshonorar mit, wenn für die Erbringung derartiger Leistungen durch den Abschlussprüfer eine zwingende Notwendigkeit, die sich nicht in einer Kostenreduktion erschöpfen darf, besteht. Sollte sich bei weiteren „anderen Bestätigungsleistungen“ der enge Konnex zur Abschlussprüfung ergeben, wird die SdK den Wahlvorschlag mittragen, auch wenn dann immer noch andere Leistungen in Höhe von ca. 1,3% gemessen am Prüfungshonorar erbracht wurden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der MLP SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Höhe der vorgeschlagenen AR-Vergütung scheinen auch in Anbetracht der besonderen Anforderungen durch die Existenz einer Bank und der Größe des Aufsichtsrats nicht überzogen zu sein und halten sich pro rata temporis an die Satzungsregelung nach § 14 der SE.

 

 

TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Begründung: Es wird Einzelabstimmung beantragt.

 

Zustimmung

 

Der Wahl der Kandidaten Matthias Lautenschläger und Tina Müller wird zugestimmt. Allerdings wird bezüglich des Kandidaten Matthias Lautenschläger auf der HV erfragt werden, wie hoch das Sponsoring des USC Heidelberg e.V. ist; sofern dies den üblichen Rahmen überschreiten sollte, könnte auch der Wahl von Herrn Matthias Lautenschläger nicht zugestimmt werden.

 

Ablehnung

 

Die Wahl der Kandidaten Dr. Lütke-Bornefeld und Dr. Dill kann nicht zugestimmt werden. Gegen die fachliche Eignung bestehen keine Bedenken, jedoch überschreiten der Kandidat Herr Dr. Lütke-Bornefeld mit sieben Mandaten ohne das der MLP SE und Herr Dr. Dill mit 5,5 Mandaten (ohne MLP SE) die von der SdK unter Zeitgesichtspunkt als angemessen eingestufte Mandatsanzahl. Diese liegt bei Berufsaufsichtsräten wie den beiden Kandidaten bei fünf Mandaten, wobei der Vorsitz doppelt zählt und Konzernmandate, auch bei ausländischen Kontrollgremien, zur Hälfte angesetzt werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar hält sich der Kapitalvorratsbeschluss der Höhe nach in den Grenzen, die die SdK mitträgt, jedoch übersteigt die Möglichkeit zum Bezugrechtsausschluss bei Sacheinlagen mit fast 20% die von der SdK insoweit mitgetragene Grenze. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse in der Summe bis zu 25% des Grundkapitals mit, hiervon maximal 10% gegen Bezugsrechtsausschluss inklusive der Sacheinlage.

 

Die SdK trägt in Ausnahmefällen auch Sacheinlagen in Höhe bis zu 20% mit, dann allerdings nur, wenn sich die Gesellschaft verpflichtet, der HV nach Ausnutzung des Kapitalvorratsbeschlusses gegen Sacheinlage das Bewertungsgutachten als vorbereitende Unterlage für die HV zur Verfügung zu stellen. Unter Bewertungsgutachten ist hierbei nicht etwas das Sachgründungsgutachten zu verstehen, sondern das Bewertungsgutachten für das zu übernehmende Unternehmen.

 

Angesichts der bisherigen Notwendigkeit, Sacheinlagen zu tätigen, stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft tatsächlich ein Bezugsrechtsausschluss von 20% benötigt, oder ob nicht auch 10% ausreichend sind.

 

Sollte die Gesellschaft entweder den Bezugsrechtsausschluss generell auf 10% begrenzen oder sich zur Herausgabe des Bewertungsgutachtens bereit erklären, kann die SdK auch diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der MLP Finanzberatung SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschluss des vorgeschlagenen Vertrages vollendet die gesellschaftsstrukturelle Neuordnung des Geschäfts, die unter Berücksichtigung gerade auch der unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen gewählt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass die MLP SE sich immer mehr zur reinen Holdingstruktur wandelt, ist der Einfluss auf das operative Geschäft, das ursprünglich bei der MLP SE angesiedelt war, und die Sicherstellung des Gleichlaufes des Gewinnanfalles zu unterstützen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten  abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.