TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Wie auch im letzten Jahr befürwortet die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagenen € 0,04 je Vorzugsaktie. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Für das Jahr 2016 hatte die SdK die Entlastung verweigert. Zum einen, weil die Vorstände die Zahlung einer VZ Dividende mit unterstützten, aber auch Verantwortung für die schlechte Entwicklung der Vergangenheit hatten. Grundsätzlich hat sich zwar nichts geändert, aber im gegebenen Rahmen haben die Vorstände im laufenden Jahr ihre Aufgaben erfüllt. Die strategische Positionierung – ohne den Großaktionär Creat – ist zwar nicht besonders vielversprechend, lässt sich aber im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten kaum ändern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ähnlich wie bei den Vorständen hat die SdK die Entlastung der Aufsichtsräte im letzten Jahr verweigert. Die strategische Positionierung hat sich zwar nicht deutlich verbessert, aber zumindest wurde der laufende Betrieb und die Fortführung des Unternehmens entsprechend begleitet. Der Aufsichtsrat scheint in dieser Hinsicht seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die gesamte Höhe des Prüfhonorars von € 0,7 Mio ist akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen keine größere Rolle. Der Prüfer hat vor 6 Jahren gewechselt, so dass insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint. TOP 6 Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Da der Großaktionär OGEL seine Anteile an Creat verkauft hat plant die Verwaltung das Entsenderecht in den Aufsichtsrat zu streichen. Weiterhin will die Verwaltung ermöglichen, eventuell auch in Hinblick auf den neuen chinesischsprachigen Großaktionär, dass die Leitung der Hauptversammlung nicht von dem AR Vorsitzenden, sondern auch von einem anderen AR Mitglied erfolgen kann. Beiden Punkten kann die SdK nur zustimmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Ergänzung der Satzung Zustimmung Begründung: Die Schaffung eines genehmigten Kapitals scheint im Hinblick auf den Großaktionär und einen möglichen Beherrschungsvertrag ungewöhnlich. Allerdings, solange kein Beherrschungsvertrag existiert, muss der Vorstand die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gewährleisten. Ohne Unterstützung durch den Großaktionär ist dies eventuell nicht immer gesichert (z.B. beim Ausfall von bedeutenden Forschungsprojekten oder Produktionsproblemen), so dass diese Vorsorgemaßnahme sinnvoll ist. Der Aktionär würde ein Bezugsrecht erhalten, so dass dem Vorratsbeschluss zugestimmt werden kann. TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Ergänzung der Satzung Zustimmung Begründung: Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll normalerweise jährlich € 40 Tsd. betragen. Es sind keine variablen Bestandteile vorgesehen. Die Höhe der geplanten Vergütung ist der Größe des Unternehmens angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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