TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.04.2017 bis 31.03.2018) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung:Die Dividende wurde von 0,35 € auf 0,60 € je dividendenberechtigter Stückaktie erhöht. Die Ausschüttungsquote liegt bei rund 40% des Konzernbilanzgewinns und damit innerhalb des Zielkorridors, den die SdK anstrebt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Die Unternehmensentwicklung hat sich durch die eingeleiteten Wachstums- und Sparmaßnahmen im letzten Jahr sehr positiv entwickelt. Der Konzernumsatz hat ein historisches Hoch erreicht und auch die Erträge haben sich massiv verbessert. So hat sich bspw. der Konzernüberschuss mehr als verdoppelt. Allerdings liegt die EBIT-Marge mit gut 6% noch deutlich unter den angestrebten 8% und weit unterhalb des historischen Bestwerts von über 10% (in 2008/09). Der Vorstand, vertreten durch Dr. Eric Bernhard und Robert Spartmann, scheidet 2018 aus. Die SdK dankt den beiden Herren für ihre erfolgreiche Arbeit und die erzielten Ergebnisse. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung:Der Aufsichtsrat wurde umfassend über alle relevanten Themen informiert. Mit 16 Sitzungen, an denen auch alle Mitglieder teilgenommen haben, hat sich der Aufsichtsrat im Vergleich zu anderen Unternehmen außerordentlich intensiv mit dem Unternehmen befasst. Auch alle Tochterunternehmen werden von den Mitgliedern 1 – 2 mal pro Jahr persönlich besucht. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Ablehnung Begründung:Die Firma RSM Breidenbach und Partner PartG mbB prüft bereits seit dem Jahr 2000. Es besteht daher ein zu lange aufgebautes Vertrauensverhältnis. Um keine „Betriebsblindheit“ aufkommen zu lassen fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers nach mindestens zehn Jahren. Dies ist bei der Gesco AG nicht der Fall, sodass der Vorschlag des Abschlussprüfers abgelehnt werden muss. TOP 6 Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung:Das Vergütungssystem für den Vorstand spiegelt sehr gut das Interesse der Aktionäre wider, da ein langfristig unternehmerisches Handeln gefördert wird. Neben der absoluten Wertentwicklung der Gesco-Aktie wird auch ihre relative Performance zum Benchmark-Index (SDAX) berücksichtigt. Nur wenn beide Aspekte zutreffen, profitiert der Vorstand von der langfristigen Vergütung. Kritisch erachtet die SdK jedoch die Gewährung von Altersvorsorgeleistungen für Vorstände, da aufgrund des Gehaltsniveaus die Vorstände durchaus in der Lage sein sollten eigenständig Vorsorge zu betreiben. Außerdem wäre eine auf der Hauptversammlung dargestellte Min-Max-Beispielrechnung der zukünftigen Vorstandsgehälter wünschenswert. Insgesamt erscheint das Vergütungssystem jedoch angemessen und somit zustimmungsfähig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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