TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Dividende wird gegenüber dem Vorjahr bei 1,50 € je Aktie konstant gehalten, was aufgrund eines reduzierten Konzernjahresüberschusses zu einer Ausschüttungsquote von ca. 42% führt. Damit liegt der Beschlussvorschlag im von der SdK geforderten Ausschüttungsrahmen von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Gegenüber dem Vorjahr haben sich diverse Ergebnisparameter verschlechtert, was indes an dem Wegfall einer Sonderzahlung aus dem Manila-Vergleich begründet liegt. Insgesamt scheint das Unternehmen gut aufgestellt zu sein, weshalb dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ausweichlich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Beratung und Kontrolle des Vorstands im vergangenen Geschäftsjahr nachgekommen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag PWC liegen keine Einwände vor, auch wenn die sonstigen Leistungen mit 25% des Abschlussprüfungshonorars nach Ansicht der SdK gerade noch im akzeptablen Rahmen liegen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung zu TOP e-j Begründung: Gegen die Wahlvorschläge der Herren Kaufmann, Klemm, Odenwald und Weimar sowie Frau Dr. Ing. Windt und Frau Dr. Haase liegen keine Einwände vor. Alle Kandidaten erfüllen die zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen. Zustimmung unter Vorbehalt zu TOP d Begründung: Zwar erfüllt Herr Gerber die fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen, um neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Lufthansa-Vorstandsmitglied in den Aufsichtsrat der Fraport AG gewählt zu werden. Indes haben die Auseinandersetzungen zwischen der Fraport AG und der Lufthansa AG, die in den vergangenen Jahren u.a. um die Themen Flughaftentgelte und Low-Cost-Carrier am Standort Frankfurt geführt wurden, zumindest erhebliche Zweifel offenbart, ob Herr Gerber aufgrund der unmittelbaren und mittelbaren Betroffenheit der Lufthansa AG von den strategischen Entscheidungen der Fraport AG in der Lage ist, seine Kontroll- und Überwachungsfunktion mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen zu können. Sollte auf der Hauptversammlung kein tragfähiges Konzept für diese Problemkonstellation präsentiert werden, wird die SdK dem Beschlussvorschlag die Zustimmung versagen. Ablehnung von TOP a-c Begründung: Die Wahlvorschläge der Herren Becker, und Feldmann sowie Frau Dahnke kann keine Zustimmung erteilt werden. Zwar sind keine Anzeichen ersichtlich, die gegen die fachliche Eignung der zur Wahl stehenden Kandidaten sprechen. Indes fordert die SdK, dass operativ tätige Vorstände und Politiker sich auf maximal drei, hauptberufliche Aufsichtsräte auf maximal fünf AR-Mandate beschränken, um eine pflichtgemäße Ausübung des Mandats unter zeitlichen Aspekten gewährleisten zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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