TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KSB SE & CO. KGaA nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach § 289A Abs. 1 HGB sowie § 315A Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 36% (sowohl für die Stamm- als auch für die Vorzugsaktien). Da der SdK e.V. in seinen Abstimmungsrichtlinien eine Ausschüttungsquote von 40-60 % verlangt wird der Vorschlag der Gesellschaft abgelehnt. Sollte auf der Hauptversammlung eine adäquate Begründung für die geringe Ausschüttungsquote genannt werden, kann TOP 2 auch zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des seinerzeitigen Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: In einem weiterhin schwierigen Marktumfeld haben sich die wesentlichen Kennzahlen in 2017 verbessert. Die Eigenkapitalrendite wurde auf fast 12% gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Grundsätzlich liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Allerdings bedarf es auf der Hauptversammlung einer Klärung, weshalb Frau Kühborth und Herr Bubel vorzeitig den Aufsichtsrat verließen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl des Wirtschaftsprüfers gibt es keine Bedenken. Bedenken über die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers liegen keine vor. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zustimmung Begründung: Frau Salander und Herr Esqquinca verfügen beide über ausreichend berufliche Erfahrung, um eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darzustellen. Gegen die Wiederwahl von Herrn Kühborth als Vertreter des Großaktionärs gibt es keinen Einwand. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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