Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG

 

Ablehnung.

 

Begründung: Zwar wird die Dividende um fast 20% auf 0,70 € erhöht, jedoch beträgt die Ausschüttungsquote bei einem Gewinn je Aktie von 2,74 € nur gut 25%. Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40% als faire Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn. Bei der Grenke AG handelt es sich um ein überaus erfolgreiches Wachstumsunternehmen, bei dem auch eine unter 40% liegende Ausschüttungsquote hinnehmbar wäre. 25 % sieht die SdK aber als unzureichend an.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum sehr gute operative Arbeit. Die wichtigsten Finanzkennzahlen sind: ein um 24 % gestiegenes Neugeschäft beim Leasing, eine Zuwachsrate von 24 % im Factoring-Geschäft und ein Einlagenwachstum von 24,5 % bei der Bank. Der Gewinn stieg um über 20 %.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist in fünf Sitzungen seinen Pflichten nachgekommen. Er hat den Vorstand kontrolliert und beraten und damit zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Somit steht seiner Entlastung nichts entgegen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der KPMG schlägt der Aufsichtsrat eine neue Prüfungsgesellschaft vor und entspricht damit einer Forderung der SdK aus den Vorjahren.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Prof. Lipp war bisher Aufsichtsratsvorsitzender und soll nach seiner erneuten Wahl in den Aufsichtsrat in dieser Funktion bestätigt werden. Unter seiner Führung hat der Aufsichtsrat in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet.

 

Herr Grenke ist Ende Februar.2018 als Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Zum Wechsel in den Aufsichtsrat fordert die SdK grundsätzlich eine Wartezeit von zwei Jahren, bis potentielle Ansprüche des Unternehmens gegen ein Vorstandsmitglied verjährt sind. Allerdings besitzt die Familienholding Grenke bestehend aus fünf Familienmitgliedern über 42 % des Grundkapitals, so dass ihre Vertretung im Aufsichtsrat sinnvoll ist.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das noch bestehende genehmigte Kapital soll nach der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und dem Aktiensplit 2017 durch ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von knapp 10 % des aktuellen Grundkapitals ersetzt werden. Diese Maßnahme erscheint sinnvoll, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, einen möglichen Finanzbedarf schnell und flexibel durch Eigenmittel zu decken. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist anders als bei einer Erhöhung gegen Sacheinlagen ein Bezugsrecht der Aktionäre vorgesehen. Das genehmigte Kapital wurde in der Vergangenheit auch für das Angebot einer Aktiendividende genutzt.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der GRENKE digital GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Grenke AG hat ein Tochternehmen gegründet, das sich besonders den digitalen Herausforderungen für das Unternehmen annehmen soll. Ein Gewinnabführungsvertrag mit dieser Tochter ist zweckmäßig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.