Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2017 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und §289 a Abs. 1 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird eine Dividende von 0.45 EUR. Die Gesellschaft ist laut REIT-Gesetz verpflichtet, 90% des Jahresüberschusses auszuschütten. In der Immobilienwirtschaft ist es üblich, den operativen Cashflow (funds from operations, FFO) als Basis für die Ausschüttungen zu nehmen, da die Abschreibungen auf das Immobilienvermögen nicht cash-wirksam (und oft auch nicht Vermögenswirksam) sind. In diesem Sinne strebt die Gesellschaft an, die FFO zum überwiegenden Teil an die Anteilseigner auszuschütten. Der Vorschlag von 0.45 EUR je Aktie entspricht 80% der FFO pro Aktie für das Jahr 2017 (0.56 EUR).

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in den letzten Jahren auf einen guten Kurs gebracht und die Entwicklung der Hamborner REIT AG konsequent weitergeführt. Der Leerstand ist auf Rekordtief, die Akquisitionen von weiteren Immobilien werden mit Sorgfalt geprüft und wurden solide finanziert.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Pflichten und Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen zu haben und hat darüber ausführlich berichtet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte prüft die Hamborner REIT AG seit 2008. Die SdK fordert einen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens 10 Jahren.

 

 

TOP 6
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Ersatz für Dr. von Freyend, der sein Mandat zum Ablauf der HV niedergelegt hat, wird Herr Rolf Glessing vorgeschlagen. Der Kandidat eignet sich durch seinen beruflichen Hintergrund und seine Erfahrung im Immobilienbereich für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ein Lebenslauf des Kandidaten wurde den Aktionären zur Verfügung gestellt.

 

 

TOP 7
Aufhebung des bedingten Kapitals 2013, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und entsprechende Änderung von der Satzung

Es wird ein bedingtes Kapital von 40% des bestehenden Grundkapitals ersucht, zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen in einem Volumen von bis zu 450 Mio. EUR.

 

Ablehnung
 

Begründung: Die Hamborner REIT AG verfügt bereits über genehmigte Kapitalia (kumulierte Kapitalvorratsbeschlüsse) von insgesamt 50% des bestehenden Grundkapitals (genehmigtes Kapital I und II). Prinzipiell versteht die SdK die Notwendigkeit für einen REIT sich wegen des Ausschüttungszwangs frisches Kapital in regelmäßigen Abständen zu beschaffen. Ebenso ist die Mittelverwendung aus den bisher erfolgten Kapitalerhöhungen nicht zu beanstanden. Aus prinzipiellen Überlegungen kann die SdK kumulierten Kapitalvorratsbeschlüssen in dieser Größenordnung (>40%) aber nicht zustimmen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptverrsammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.