Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.02.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor eine um 0,20 € erhöhte Dividende im Vergleich zum Vorjahr auszuschütten. Bei einer Dividende von 1,40 € ergibt sich damit eine Erhöhung von ca. 17% im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist aus Sicht der SdK zu begrüßen. Des Weiteren wurde die Dividendenpolitik seit letztem Jahr seitens der Verwaltung der DBAG verändert, indem zukünftig mehr auf kontinuierliche Dividendenauszahlungen Wert gelegt wird anstatt auf hohe Schwankungen aufgrund der in der Vergangenheit gezahlten Sonderdividenden (begründet durch Portfolioveräußerungen). Und trotz des starken Kursanstiegs in den vergangenen Monaten ist eine Dividendenrendite von ca. 2,8% sehr respektabel. Auch dies ist alles aus Sicht der SdK zu begrüßen.

 

Allerdings darf sich durch die Fokussierung auf eine kontinuierliche Dividendenstrategie nicht die Dividende von der erfolgreichen Geschäftsentwicklung allzu sehr entkoppeln. Denn stieg die Dividende um ca. 17%, so stieg das Ergebnis je Aktie im Vergleich zum Vorjahr um 67%. Somit reduzierte sich die Ausschüttungsquote von 33% im vergangenen Jahr auf aktuell lediglich nur noch 23%.

 

In diesem Jahr wird die SdK den Dividendenvorschlag zustimmen, allerdings bei einer allzu weiten Entkopplung zwischen der Dividendenzahlung und der Geschäftsentwicklung wird die SdK die zukünftige Dividendenpolitik der Verwaltung nicht mittragen können.       

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017  

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum sehr gute Arbeit geleistet. So konnte der Vorstand das Konzernergebnis um über 80 Prozent auf 90,4 Mio. € deutlich steigern, die Eigenkapitalrendite von 14,9% auf beachtliche 26,5% steigern sowie den Aktienkurs stark erhöhen und damit eine deutliche Wertsteigerung für die Aktionäre erreichen. Auch durch weitere Zukäufe konnte das Portfolio wiederum stark erweitert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK hat auch der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr gute Arbeit geleistet und ist seinen Pflichten bei der Beratung und Überwachung des Vorstandes nachgekommen. Der Aufsichtsrat hielt acht Aufsichtsratssitzungen ab, in denen er die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat.

 

Auch der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich im Geschäftsbericht dargestellt und beinhaltet alle wesentlichen Aspekte. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist generell aus fachlichen Gründen nichts einzuwenden. Allerdings wird die DBAG bereits seit über 15 Jahren von der KPMG geprüft. Hier fordert die SdK, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen Abschlussprüfer und zu prüfenden Gesellschaft zu gewährleisten, einen Wechsel nach mindestens 10 Jahren. Aus Sicht der SdK reicht dabei ein Wechsel innerhalb des Prüfungsteams der KPMG, einer sogenannten internen Rotation, nicht aus.

 

Daher muss die SdK dem Verwaltungsvorschlag bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers auch in diesem Jahr ablehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 zur Änderung des Unternehmensgegenstands  

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Änderung der Satzung in § 2 zur Änderung des Unternehmensgegenstandes steht aus Sicht der SdK nichts entgegen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwaltung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der soliden Finanzbasis zustimmen. Allerdings wird hier darauf hingewiesen, dass die SdK weiterhin die Ausschüttung einer höheren Dividende Aktienrückkaufen vorzieht.

 

Bei der Verwendung der zurückerworbenen Aktien stellt die Einziehung der eigenen Aktien den besten Verwendungszweck aus Sicht der SdK dar. Die erworbenen Aktien als Akquisitionswährung zu benutzen, sieht die SdK hingegen aufgrund von erfahrungsgemäß überhöhten Kaufpreisen sowie aufgrund von Bewertungsrisiken kritisch.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.