TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Die Hönle Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn von 10,4 Mio. € ausweisen. Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat eine Gewinnausschüttung i.H.v. 3,3 Mio. € oder 0,60 € je dividendenberechtigter Aktie kann zugestimmt werden. Die Ausschüttungsquote liegt zwar mit 32% unterhalb der von der SdK anzustrebenden Marke von 40% – 60%, da jedoch der Vorstand auch durch Zukäufe die Geschäftsbereiche der Hönle Gruppe stärken und erweitern will scheint die Dividende in dieser Höhe berechtigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat auch im letzten Geschäftsjahr wieder eine hervorragende Arbeit geleistet. Sowohl Umsatz wie auch Ergebnis konnten nochmals deutlich gesteigert werden. Beide Vorstände sind schon seit mehreren Jahren bei der Hönle Gruppe tätig und scheinen ihr Geschäft gut zu kennen. Es liegen keine offensichtlichen Gründe für eine Nichtentlastung vor. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat unter Vorsitz von Prof. Dr. Karl Hönle kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu 5 Sitzungen mit dem Vorstand zusammen. Die Themen der einzelnen Sitzungen sind im Bericht des Aufsichtsrats dargelegt. Der Aufsichtsrat kam, soweit dies von außen zu beurteilen ist, seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion in ausreichendem Maße nach. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Abschluss der Dr. Hönle AG und den Konzernabschluss seit dem Geschäftsjahr 2012/2013. Eine erneute Prüfung ist daher zulässig. Jedoch würde die SdK darüber hinaus die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung begrüßen. Neben der reinen Abschlussprüfung wurden bei der S&P GmbH Beratungsleistungen in Höhe von 39 T € in Anspruch genommen. Die Höhe dieser Leistungen liegt gerade noch in dem von der SdK tolerierten Bereich von bis zu 25% der reinen Abschlussprüfungskosten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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