Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das den Aktionären zustehende Ergebnis fiel leicht um 5%. Da die Dividende stabil bei € 0,45 bleibt erhöht sich die Ausschüttungsquote leicht auf 45%. Die solide Eigenkapitalquote von 53,8% hätte eine etwas höhere Ausschüttung zugelassen. Da jedoch im laufenden Jahr Verluste im Bereich Zucker anfallen und das Ergebnis insgesamt deutlich rückläufig sein wird ist eine vorsichtige Ausschüttungspolitik zu empfehlen. Eine Steigerung der Dividende wäre sicher auch ein falsches Signal gewesen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat sich im Rahmen des Machbaren auf die kommende Liberalisierung des Zuckermarktes vorbereitet. Z.B. durch Diversifikation in neue Geschäftsfelder oder Produktionsoptimierung. Trotz eines schwierigen Umfelds lagen die Ergebnisse im Rahmen der Planungen. Die nächsten Jahre werden nach wie vor schwierig, doch eine existentielle Gefahr scheint nicht zu bestehen.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategische Maßnahmen wurden ergriffen und die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Wünschenswert wäre nach Auffassung der SdK eine Entflechtung der Eigentümerstruktur, so dass die (Genossenschaft) Rübenbauern nicht quasi gleichzeitig Lieferant und Eigentümer sind. Doch in dem gegebenen Rahmen scheint der AR seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft seit 2003. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bei einer Prüfung von mehr als 10 Jahren ohne Wechsel der Prüfgesellschaft gefährdet.

 

 

TOP 6
Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Änderung, so dass in Zukunft Sammelurkunden ausgegeben werden können und kein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung existiert. Dies entspricht dem Standard der meisten Aktiengesellschaften in Deutschland.

 

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.