TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: In 2017 wurde ein historischer Verlust verzeichnet. Dieser ist insbesondere auf die einmalige Rückstellung für die erhöhten Kartellrechtsstrafen in Deutschland und Frankreich zurückzuführen. Die Strafen entsprechen zusammen etwa dem dreifachen durchschnittlichen, jährlichen Investitionsvolumen. Zudem musste auch operativ ein Verlust verzeichnet werden. Die Verluste sollen mit den Gewinnrücklagen verrechnet werden. Es ist keine Dividende vorgesehen. Die SdK stimmt zu, da eine Ausschüttung in der momentanen Lage nicht zu rechtfertigen wäre und die Liquidität des Unternehmens weiter belasten würde. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Jahr 2017 war äußerst schwierig für das Unternehmen. Neben dem historischen Verlust, mussten auch ein gesunkener Umsatz und niedrigere Rohmargen verzeichnet werden. Positiv ist anzumerken, dass A.S. Création sich momentan in einem schwierigen Marktumfeld bewegt und seine Marktanteile, trotz des Umsatzrückgangs, steigern konnte und für die kommenden zwei Jahre wieder steigende Umsätze und Gewinne erwartet. So sollen die verstärkten Investitionen in Osteuropa bereits ab Mitte 2018 erste Umsätze generieren. Zudem stellt das Unternehmen in Aussicht, sich aktiv an der Konsolidierung des Marktes zu beteiligen. Was dies genau bedeutet, muss auf der HV erfragt werden. Für 2017 erhält der Vorstand keine variable Vergütung und ist somit direkt von der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung betroffen. Insgesamt hat der Vorstand die richtigen Akzente gesetzt und versucht mit Sparmaßnahmen auf der einen Seite und Wachstumsimpulsen auf der anderen Seite, das Unternehmen wieder auf Wachstumskurs und die Gewinnzone zu bringen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung:Der AR wurde umfassend über alle Vorgänge informiert und berät den Vorstand in seiner Funktion als Kontrollgremium. Positiv ist hervorzuheben, dass der AR eine reine Fixvergütung erhält und sich somit auf seine Kontrollfunktion, in bewusster Abgrenzung zur Unternehmerfunktion, konzentrieren kann. Allerdings irritiert es, dass der AR erst zwei Monate nach dem Urteil des OLG Düsseldorf zusammengetreten ist und über die weiteren Maßnahmen beraten hat. Das Urteil kann in letzter Konsequenz gravierende Folgen für A.S. Création und seine Aktionäre haben, u.a. weil vom Vorstand eine Kapitalerhöhung in Erwägung zieht, um die Kosten für das Urteil zu begleichen. Aus diesem Grund hätte die SdK eine „Krisensitzung“ oder zumindest eine vorgezogene AR-Sitzung erwartet, um die weiteren Schritte zu besprechen. Die SdK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie eine Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung der Alt-Aktionäre befürwortet, um einen Verwässerungseffekt zu vermeiden. Zudem haben die Aktionäre bereits einen hohen Wertverlust ihrer Anteile im vergangen Jahr erlitten, sodass eine Kapitalerhöhung ohne bevorzugte Zuteilung die Glaubwürdigkeit von A.S. Création massiv beeinträchtigen würde. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Qualifikation des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Es soll darauf hingewiesen werden, dass die SdK für den regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers plädiert, um so „Betriebsblindheit“ etc. zu vermeiden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhahlten abgewichen werden.
|